Überwachungssoftware an Berliner Schulen

VerfasserInnen

Abgeordnetenhaus Berlin

Publikationsinformationen

Große Anfrage der Piratenfraktion
Drucksache 17/0023
Erscheinungsdatum: 2. November 2011
http://www.parlament-berlin.de/
2 Seiten
Drucksache/Protokoll
Deutsch

Abstract

Große Anfrage der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus - 26 Fragen an den Senat:

  1. In welchem Zeitraum und von wem wurde der "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (i. F. Vertrag) verhandelt?
  2. Wer hat dabei auf welcher Grundlage das Land Berlin vertreten?
  3. Wie haben das Land Berlin und/oder von ihm beauftragte Personen auf die Verhandlungen Einfluss genommen?
  4. Wie wurde der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in die Verhandlungen des Vertrages einbezogen?
  5. Liegt eine Bewertung des Vertrags durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor?
  6. Wann, durch wen und auf welcher Grundlage wurde Herr Ministerialdirektor Josef Erhard vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt, den Vertrag im Namen des Landes Berlin zu unterzeichnen?
  7. Wurden Schulen (i.S. §1 Abs. 3 des Vertrages) des Landes Berlin und Mitbestimmungsgremien dieser Schulen in die Ausarbeitung und Verhandlung des Vertrags einbezogen?
  8. Welche Maßnahmen wurden seitens des Landes Berlins und seiner Schulen bereits zur Umsetzung von §6 Abs. 4 des Vertrags getroffen und welche weiteren sind noch geplant?
  9. Wie hoch schätzt der Senat die dem Land Berlin entstehenden Kosten durch die Prüfung von Speichersystemen nach §6 Abs. 4 des Vertrags?
  10. Ist geplant für die Umsetzung des Vertrags eine gesetzliche Grundlage zu schaffen?
  11. Existiert nach Auffassung des Senats eine gesetzliche Grundlage für den durch die Prüfung verursachten Eingriff in die Grundrechte von Lehrern und Schülern?
  12. Wurde der Modus der Auswahl der zu überprüfenden Schulen bereits wie vertraglich festgelegt mit den Verlagen abgesprochen?
  13. Wurden die Schulen in diese Absprache mit einbezogen bzw. ist dies geplant?
  14. Wurde die Auswahl der betroffenen Schulen für das Land Berlin bereits durchgeführt und wenn ja, nach welchem Modus fand sie statt und welche Schulen sind betroffen?
  15. Wurden die Berliner Schulen bereits über ihre aus dem Vertrag entstehenden Pflichten informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form?
  16. Hat die Aufforderung nach §6 Abs. 5 des Vertrags bereits stattgefunden? Wenn ja, wann und in welcher Form?
  17. Wie und durch wen soll die Prüfung der von den Verlagen bereitgestellten Software auf technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit durchgeführt werden?
  18. Gibt es seitens des Landes Berlin Anforderungen an die Software und wenn ja, welche sind diese?
  19. Ist der Quellcode der eingesetzten Software öffentlich?
  20. Wann wird der Quellcode der eingesetzten Software veröffentlicht?
  21. Welche Firma wurde mit der Entwicklung der Software beauftragt?
  22. Welche Daten kann die Software nach Auffassung des Senats sammeln um datenschutzrechtlich unbedenklich zu sein?
  23. Wer kann nach Auffassung des Senats auf diese Daten Zugriff haben und von wem können sie ausgewertet werden, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden?
  24. Wie können nach Auffassung des Senats die gesammelten Daten an diejenigen, die sie auswerten übermittelt werden, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden?
  25. Wie kann die Software auf den von den Schulen genutzten Rechnern und Speichersystemen installiert werden, insbesondere auf den nicht selbst betriebenen, die gemäß des Vertrags ebenfalls geprüft werden müssen?
  26. Entstehen dem Land Berlin durch das Aufspielen der Software auf durch die Schulen genutzten aber nicht betriebenen Rechnern und Speichersystemen weitere Kosten?

 

Volltext Internetadresse