Überwachungssoftware an Berliner Schulen
VerfasserInnen
Abgeordnetenhaus Berlin
Publikationsinformationen
Große Anfrage der Piratenfraktion
Drucksache 17/0023
Erscheinungsdatum: 2. November 2011
http://www.parlament-berlin.de/
2 Seiten
Drucksache/Protokoll
Deutsch
Freie Tags
Akteure
Bezugsort
Abstract
Große Anfrage der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus - 26 Fragen an den Senat:
- In welchem Zeitraum und von wem wurde der "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (i. F. Vertrag) verhandelt?
- Wer hat dabei auf welcher Grundlage das Land Berlin vertreten?
- Wie haben das Land Berlin und/oder von ihm beauftragte Personen auf die Verhandlungen Einfluss genommen?
- Wie wurde der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in die Verhandlungen des Vertrages einbezogen?
- Liegt eine Bewertung des Vertrags durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor?
- Wann, durch wen und auf welcher Grundlage wurde Herr Ministerialdirektor Josef Erhard vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermächtigt, den Vertrag im Namen des Landes Berlin zu unterzeichnen?
- Wurden Schulen (i.S. §1 Abs. 3 des Vertrages) des Landes Berlin und Mitbestimmungsgremien dieser Schulen in die Ausarbeitung und Verhandlung des Vertrags einbezogen?
- Welche Maßnahmen wurden seitens des Landes Berlins und seiner Schulen bereits zur Umsetzung von §6 Abs. 4 des Vertrags getroffen und welche weiteren sind noch geplant?
- Wie hoch schätzt der Senat die dem Land Berlin entstehenden Kosten durch die Prüfung von Speichersystemen nach §6 Abs. 4 des Vertrags?
- Ist geplant für die Umsetzung des Vertrags eine gesetzliche Grundlage zu schaffen?
- Existiert nach Auffassung des Senats eine gesetzliche Grundlage für den durch die Prüfung verursachten Eingriff in die Grundrechte von Lehrern und Schülern?
- Wurde der Modus der Auswahl der zu überprüfenden Schulen bereits wie vertraglich festgelegt mit den Verlagen abgesprochen?
- Wurden die Schulen in diese Absprache mit einbezogen bzw. ist dies geplant?
- Wurde die Auswahl der betroffenen Schulen für das Land Berlin bereits durchgeführt und wenn ja, nach welchem Modus fand sie statt und welche Schulen sind betroffen?
- Wurden die Berliner Schulen bereits über ihre aus dem Vertrag entstehenden Pflichten informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form?
- Hat die Aufforderung nach §6 Abs. 5 des Vertrags bereits stattgefunden? Wenn ja, wann und in welcher Form?
- Wie und durch wen soll die Prüfung der von den Verlagen bereitgestellten Software auf technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit durchgeführt werden?
- Gibt es seitens des Landes Berlin Anforderungen an die Software und wenn ja, welche sind diese?
- Ist der Quellcode der eingesetzten Software öffentlich?
- Wann wird der Quellcode der eingesetzten Software veröffentlicht?
- Welche Firma wurde mit der Entwicklung der Software beauftragt?
- Welche Daten kann die Software nach Auffassung des Senats sammeln um datenschutzrechtlich unbedenklich zu sein?
- Wer kann nach Auffassung des Senats auf diese Daten Zugriff haben und von wem können sie ausgewertet werden, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden?
- Wie können nach Auffassung des Senats die gesammelten Daten an diejenigen, die sie auswerten übermittelt werden, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht zu werden?
- Wie kann die Software auf den von den Schulen genutzten Rechnern und Speichersystemen installiert werden, insbesondere auf den nicht selbst betriebenen, die gemäß des Vertrags ebenfalls geprüft werden müssen?
- Entstehen dem Land Berlin durch das Aufspielen der Software auf durch die Schulen genutzten aber nicht betriebenen Rechnern und Speichersystemen weitere Kosten?
