Anwendung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
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Abstract
Zusammenfassung:
"Wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Innovation und Kreativität. Mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums werden die Instrumente harmonisiert, die Rechteinhabern und Behörden für die Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zumindest zur Verfügung stehen. Sie legt ferner einen grundlegenden Rahmen für den Informationsaustausch und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der Kommission fest. Eine erste Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie zeigt, dass seit ihrer Verabschiedung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten beachtliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Richtlinie wurden hohe europäische Rechtsstandards geschaffen für die Durchsetzung der unterschiedlichen Arten von Rechten, die durch unabhängige Rechtsordnungen geschützt sind (beispielsweise Urheberrecht, Patentrechte, Markenzeichen- und Gebrauchsmusterrechte, aber auch geografische Angaben und Sortenschutzrechte). Die Durchsetzungsverfahren wurden zwar insgesamt verbessert, doch sind das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend. Ein Grund hierfür ist die beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, durch das Internet. Die Richtlinie wurde nicht mit Blick auf diese Herausforderungen konzipiert. Andere Fragen, denen möglicherweise besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, sind der Einsatz von einstweiligen Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen wie etwa gerichtliche Anordnungen, Verfahren zur Sammlung und Sicherung von Beweismitteln (einschließlich des Verhältnisses zwischen dem Recht auf Auskunft und dem Schutz der Privatsphäre), die Präzisierung der Bedeutung der verschiedenen Abhilfemaßnahmen einschließlich der Vernichtungskosten und die Berechnung von Schadenersatz."
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