Auch wissenschaftliche Inhalte sind „Creative Content“

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 7. Januar 2010
2010
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
01/10
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

Pressemitteilung 01/10

vom 7. Januar 2010

Auch wissenschaftliche Inhalte sind „Creative Content“

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat der EU-Kommission eine Stellungnahme zu dem Strategiepapier „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future” übermittelt. Mit diesem Dokument der beiden EU-Generaldirektionen für Informationsgesellschaft und Markt wurden interessierte Gruppen und Institutionen aufgefordert, ihre Meinung mitzuteilen, wie vor allem mit nutzergenerierten kreativen Inhalten regulativ umgegangen werden soll.

Das Aktionsbündnis sieht einige vielversprechende Ansätze in diesem Dokument, hält jedoch die vorgenommene Beschränkung kreativer Inhalte auf Musik, Publizieren, AV-Medien und Video-Spiele nicht für angemessen. Das Aktionsbündnis fordert daher die Kommission auf, bei den Regulierungsbemühungen für „Creative Content“ unbedingt auch wissenschaftliche Inhalte als Ergebnis von Kreativität mit einzubeziehen. Wissenschaftlicher „Content“ ist nicht zuletzt auch für die gesamte produzierende Industrie sowie für alle Dienstleistungsunternehmen als Grundlage für Innovationen entscheidend wichtig.

Das Aktionsbündnis begrüßt die von der Kommission erhobene Forderung, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die dem elektronischen Umfeld angemessen sind. Das Aktionsbündnis erinnert die Kommission daran, dass kreative Inhalte am besten gefördert werden, wenn auch in der Wirtschaft Publikationsmodelle Anwendung finden, die dem Open-Access-Modell folgen.

Keinesfalls kann – vor allem in Bildung und Wissenschaft – die Entwicklung und Nutzung kreativer Inhalte alleine dem Markt überlassen bleiben. Das Aktionsbündnis unterstützt daher die Pläne der Kommission, die Rechte und Interessen der Kreativen und der Verwerter auch über das Urheberrecht zu stärken, mahnt aber an, dass auch die rechtliche Fundierung eines nutzerorientierten Urheberrechts über nutzerfreundliche Schrankenbestimmungen weiter erforderlich ist.

Auch in der aktuellen Diskussion der WIPO, der UN-Organisation für geistiges Eigentum, wird deutlich erkennbar, dass ein offeneres, mit liberaleren Schrankenregelungen ausgestattetes Urheberrecht notwendig ist, um die Öffentlichkeit an den Entwicklungen der Wissensgesellschaft teilhaben zu lassen.

Das Aktionsbündnis fordert daher die Kommission auf, diesem internationalen Trend zu folgen und die aus dem Jahr 2001 stammende Urheberrechtsrichtlinie der EU an die gegenwärtigen, auch technologischen Rahmenbedingungen zur Produktion und Nutzung kreativer Inhalte anzupassen.

Der vollständige Text der Stellungnahme ist auf der Website des Aktionsbündnisses abrufbar: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/stellungnahme-aktionsbuendnis-zu-creative-content-final.pdf

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“