Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 20. Oktober 2008
2008
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
3/08
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

Pressemitteilung 3/08

 

vom 20. Oktober 2008

Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ fordert unverzügliche Umsetzung des Koalitionsvertrags als Teil von Bildungspolitik

Anlässlich des am 22. Oktober stattfindenden nationalen Bildungsgipfels von Bund und Ländern mahnt das Aktionsbündnis für Bildung und Wissenschaft die Einlösung der bereits verkündeten und für Bildung entscheidenden Versprechen an. „Bildungspolitik“, so fordert es der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, „muss auch Informationspolitik sein.“

Bereits 2005 schrieben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die „Umsetzung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“ in ihr Pflichtenheft. Eine kleinliche, völlig unzureichende Umsetzung dieses Ziels erfolgte im Urhebergesetz Anfang 2008, welche die Anforderungen aus Bildung und Wissenschaft torpedierte. Der Gesetzgeber hat den Forschern, den Lehrern und den Bibliotheken Einschränkungen auferlegt, die den Möglichkeiten des heutigen Internet Hohn sprechen, z.B. um nur den Bezug zur Bildung herzustellen: Jede Schule muss für jedes urheberrechtsgeschütztes Dokument, das die Lehrer im Unterricht einsetzen wollen, nicht nur bezahlen, sondern auch explizit jeden Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Was für ein Bildungskonzept steht dahinter?

Entsprechend haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat im parlamentarischen Verfahren die Umsetzung eines 3. Korbes speziell für die Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft gefordert. Diese lässt aber seither auf sich warten. In diesem Jahr reichte es der Koalition nur zu einem uninspirierten Aufguss von § 52a URHG, der sogenannten Wissenschaftsschranke, nicht weil sie den Erfordernissen aus Bildung und Wissenschaft entspräche, sondern „die Evaluierung noch nicht abgeschlossen ist“. Auch jetzt wird dieser für Bildung und Wissenschaft, trotz aller Schwächen, zentrale Paragraph nur befristet gültig, nicht fester Bestandteil des Gesetzes sein.

Von Seiten des BMBF versprach Dr. Annette Schavan in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Wissenschaftsfreiheitsgesetz, Ergebnis ist ein 5-Punkte-Plan für die Großforschungseinrichtungen — von Freiheit der Informationsnutzung wird keine Rede sein.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ befürchtet, dass die „Showveranstaltung Bildungsgipfel“ die dringenden Probleme von Bildung und Wissenschaft zum Wahlkampfthema 2009 stilisiert, aber keine positiven Veränderungen spürbar werden, ja, dass sogar das Thema einer elektronischen Umgebungen angemessenen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft vermutlich gar nicht angesprochen wird. Deutschland wird damit z.B. gegenüber skandinavischen Ländern, aber auch den USA, weiter abgehängt.

Das Aktionsbündnis lädt die TeilnehmerInnen des nationalen Bildungsgipfels zur Teilnahme am offenen Workshop „Das Urheberrecht zwischen den nationalen Körben und dem internationalen Rahmen“ ein, der am 11. und 12. Dezember 2008 in der Humboldt Universität zu Berlin stattfindet. Dort wird die Notwendigkeit eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts für die internationale Konkurrenzfähigkeit und den Bildungsstandort Deutschland deutlich werden.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“