Bundesrat kritisiert die aktuelle Urheberrechtsnovellierung und setzt auf den Dritten Korb, der bildungs- und wissenschaftsfreundlich sein soll.

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"; Kuhlen, Rainer

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 21. September 2007
2007
Konstanz
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
11/07
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

Pressemitteilung 11/07

vom 21. September 2007

Bundesrat kritisiert die aktuelle Urheberrechtsnovellierung und setzt auf den Dritten Korb, der bildungs- und wissenschaftsfreundlich sein soll.

Zusammenfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bedauert, dass der Bundesrat die Chancen der Verbesserung des Zweiten Korbs über den Vermittlungsauschuss ausgelassen hat, sieht sich aber in der Kritik des Bundesrats an dem Gesetz weitgehend mit ihm einig. Der Bundesrat setzt bezüglich der Interessen von Bildung und Wissenschaft offenbar auf den Dritten Korb. Das Aktionsbündnis wird sich dabei selbstverständlich einbringen und erwartet, neben anderen Verbesserungen, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access gestellt werden. Die kommerziellen, durch das Urheberrecht geschützten Verwertungsmodelle erweisen sich für Bildung und Wissenschaft als zunehmend ungeeignet.

Ausführung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bedauert, dass der Bundesrat die Möglichkeit ausgelassen hat, den Vermittlungsausschuss zur Verbesserung des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informations­gesellschaft“ anzurufen, akzeptiert aber natürlich diese politische Entscheidung. Das Aktionsbündnis sieht sich in der Kritik des Gesetzes weiter im Einvernehmen mit dem Bundesrat, zumal sich auch der Bundesrat nach der Empfehlung seiner Ausschüsse (Recht und Kultur) dafür ausgesprochen hat, „nach der Verabschiedung des zweiten Korbes möglichst rasch die Arbeiten an einem dritten Korb für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft aufzunehmen“.

In der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats sind erneut die meisten kritischen Punkte und verpassten Chancen des Zweiten (und noch des Ersten) Korbs angesprochen, z.B. wie das Urheberrecht Open-Access-Modellen Rechnung tragen kann, wie dafür etwa das Zweitveröffentlichungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen geregelt, wie § 52b erweitert und präzisiert werden kann. Ebenso sollen die Regelungen zum Dokumentversand durch Bibliotheken (§ 53a) verbessert werden, da sie jetzt „nicht ausreichend“ seien. Auch § 52a aus dem Ersten Korb solle wegen der Rechtsunsicherheiten noch einmal beraten werden. Die Anrufung des Vermittlungsauschusses, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, wäre also durchaus angebracht gewesen, zumal den Bundesländern durch die Regelungen des Zweiten Korbs jetzt erhebliche Mehrkosten in hohen Millionenbeträgen entstehen werden - aber der Bundesrat hat politisch anders entschieden.

Das Aktionsbündnis kann nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat mit dem Ergebnis des Zweiten Korbs nicht zufrieden sein. Man muss auch skeptisch bezüglich der Verhandlungen im Dritten Korb sein. Die weitgehend selbstreferenzielle, sich also überwiegend auf bestehende Gesetze und Richtlinien beziehende Argumentation der gesetzgebenden Juristen lässt, so Prof. Kuhlen, kaum grundlegende Änderungen erwarten. Solange die den Realitäten elektronischer Räume unzureichend Rechnung tragende EU-Richtlinie von 2001 nicht revidiert wird, wird diese weiter der restringierende und nötige Reformen ausschließende Bezugsrahmen sein. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich die eindeutige politische Präferierung der kommerziellen Interessen bei der Verwertung von Wissen, gerade auch hinsichtlich des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens, ändern wird.

Trotzdem wird das Aktionsbündnis versuchen, mit allen Argumenten in den Prozess des Dritten Korbs einzugreifen. Ansonsten kann den bisherigen für Bildung und Wissenschaft gänzlich unzureichenden Regulierungen insofern ein Gutes abgewonnen werden, als dadurch, so Prof. Kuhlen, immer mehr Personen in Bildung und Wissenschaft bewusst wird, dass das Urheberrecht sich als Regulierungsinstrument, zumindest für Bildung und Wissenschaft, zunehmend ungeeignet erweist. Man kann es auch anders sagen: Je restriktiver das Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wird, umso eher werden immer mehr Wissenschaftler überzeugt sein, dass andere Modelle der Produktion, Distribution und Nutzung von Wissen und Information erforderlich sein werden als die jetzigen proprietären und kommerziellen Lösungen. Alles deutet auf den flächendeckenden Einsatz von Open-Access-Verfahren hin, sei es für Primärpublikationen oder für Sekundärpublikationen in Open-Repositories.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“