Bundestag berät um Mitternacht zum ersten Mal über die aktuelle Urheberrechtsnovellierung: Soll es nun ein „wissenschaftsverlagsfreundliches“ Urheberrecht werden?

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 30. Juni 2006
2006
Konstanz
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
10/06
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

Pressemitteilung 13/06

vom 30. Juni 2006

Bundestag berät um Mitternacht zum ersten Mal über die aktuelle Urheberrechtsnovellierung: Soll es nun ein ,,wissenschaftsverlagsfreundliches" Urheberrecht werden?

Um Mitternacht vom 29.-30. Juni hat der Bundesrat in erster Lesung über die Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft beraten und als Ergebnis die Vorlage der Bundesregierung in den Rechtsausschuss beraten. Bis auf die Sprecherin der Partei ,,Die Linke", Frau Jochimsen, die ihre Stelungnahme zu Protokoll gegeben hat, haben die Sprecher aller anderen Parteien die Gelegenheit genutzt, in 5 Minuten-Stellungnahmen persönlich einige Kritikpunkte anzudeuten. Sie haben damit die Bedeutung der Urheberrechtsnovellierung durchaus gewürdigt und sie auf eine Stufe mit der aktuellen Föderalismusdebatte gestellt.

Trotz der anfänglichen Mahnung der Justizministerin, Frau Bigitte Zypries, den vorliegenden Entwurf als besten Kompromiss anzunehmen, waren sich alle Sprecher/innen einig, dass der Entwurf den Rechtsausschuss nach zu erwartenden langwierigen Beratungen nicht so wieder verlassen wird. Dazu gebe es zu viel Nachbesserungsbedarf.

Im Vordergrund standen bei den kritischen Anmerkungen vor allem Fragen der neuen Vergütungsart und -höhe sowie die Frage der Regelung der bislang unbekannten Nutzungsarten. Die Bagatellklausel, durch die Kopieren zur privaten Nutzung auch bei ungesicherter Rechtslage straffrei gemacht werden soll, wurde nur noch von Jerzy Montag von den Grünen verteidigt und gefordert. Einen neuen Aspekt brachte Jerzy Montag dadurch ein, dass er im Prinzip keine Einwände gegen eine exklusiv Literaturversorgung, auch in Bildung und Wissenschaft, durch die Verlage hätte - allerdings nur - was er bezweifelte -, wenn dies zu fairen Bedingungen geschähe.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger positionierte die F.D.P. trotz ihrer Forderung auf eine richtige Balance einmal mehr ausschließlich auf die Interessen der Urheber, wobei sie, wie im Urheberrecht inzwischen üblich geworden, eigentlich die Interessen der Verwerter meinte. Für Bildung und Wissenschaft scheint die F.D.P. weiter nichts übrig zu haben - werden die hier einschlägigen §§ 52b und 53a (Nutzung elektronischer Bestände in Bibliotheken und elektronische Dokumentlieferung) im Kern als nicht zu beanstanden bezeichnet - sie schössen aber übers Ziel hinaus, sprich: Die Rechte der Verlage müssten gegenüber der Begehrlichkeit von Bildung und Wissenschaft verstärkt werden.

Auch der Sprecher der SPD, Dirk Marzewski, in direkter Absetzung von seinem SPD-Kollegen Jörg Tauss, findet das Gesetz mit Blick auf Bildung und Wissenschaft gerecht, denn die Regelungen dürften nicht zu Lasten des geistigen Eigentums gehen. Er unterstützte damit deutlich seine SPD-Kollegin Brigitte Zypries. Diese hatte schon in ihrer Einleitung auf der Wissenschaftsfreundlichkeit der Vorlage bestanden, da doch nun die elektronische Dokumentlieferung durch die Bibliotheken gesetzlich geregelt sei. Wie Hohn hörte sich dies an, wenn durch die gesetzliche Regelung in § 53a der elektronische Dokumentversand faktisch über subito, den Lieferdienst der Bibliotheken, verboten wird.

Der Mythos von der Parallele zwischen materiellen und geistigen Eigentum geisterte auch in dem Beitrag des Sprechers der CDU, Dr. Günter Krings, herum. Es ist bemerkenswert, wie wenig die Politik all die Argumente aus Wissenschaft und Forschung ob des gänzlich anderen Gutscharakters von Bananen und wissenschaftlichen Aufsätzen zur Kenntnis nimmt. Den Vogel schoss Herr Krings allerdings dadurch ab, dass er das Gesetz im Einklang mit dem Koalitionsvertrag gänzlich als "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" nannte, da ein Urheberrecht - "und nun passen Sie auf" - ja vor allem auch ein "wissenschaftsverlagsfreundliches" Recht sein müsse. Die Verlage müssten in ihrer unverzichtbaren Filterfunktion vom Gesetzgeber geschützt werden. Dabei ist es doch jedem in Bildung und Wissenschaft klar, dass es ausschließlich die Wissenschaftler selber sind, die für die Qualitätskontrolle sorgen.

Nach dem Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat nun auch in einer gemeinsamen Presseerklärung die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sehr deutlich moniert, dass bislang die von Wissenschaft und Forschung geäußerten Bedenken kaum Berücksichtigung gefunden haben: ,,Zu befürchten ist, dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden." Diese klare Aussage der Allianz, in der die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer Gesellschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat vereinigt sind, sollte auch den Parlmentarieren zu denken geben. Politik kann nicht auf Dauer gegen Bildung und Wissenschaft gemacht werden. Das Urheberrecht darf keine Kampfansage an die Verlage sein, schon gar nicht gegen die Urheber, aber es darf nicht das aktuelle Informationsverhalten und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bildung und Wissenschaft unter Missachtung der Potenziale der elektronischen Räume schlicht ignorieren.