Charta zum Verständnis von §52a UrhG
VerfasserInnen
[N.N.]
Publikationsinformationen
Bibliotheksverbände, Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Börsenverein: Gemeinsame Charta zum Verständnis von §52a UrhG
Erscheinungsdatum: 2. Oktober 2003
2 Seiten
Sonstiges
Deutsch
Freie Tags
- abgegrenzter Personenkreis
- angemessene Vergütung
- Bibliotheken
- Charta zum Verständnis von §52a UrhG
- digitale Kopie
- Forschungseinrichtungen
- Gebrauchszweck
- Lizenzen
- Öffentliche Zugänglichmachung
- technische Schutzmaßnahmen
- Unterricht
- Unterrichtsgebrauch
- Veranschaulichung im Unterricht
- Verlage
- Vervielfältigung
- Werke geringen Umfangs
- Werkstücke
- § 52a UrhG (DE)
- § 53 UrhG (DE)
Abstract
Auszug:
"Bibliotheken und Verlage sind Dienstleister für Forschung und Bildung. Sie eint das Interesse, qualitätsvolle und strukturierte Informationen für die Nutzer bereitzuhalten bzw. herzustellen. Das Urheberrecht ist hierbei eine wichtige Voraussetzung, indem es für einen fairen Ausgleich zwischen denen sorgt, die solche Informationen erstellen, und denen, die sie nutzen. Bibliotheken und Verlage wollen deshalb auch in den Bildungs- und Forschungseinrichtungen gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Förderung des Urheberrechts-Bewusstseins ergreifen."
Volltext Internetadresse
Ähnliche Publikationen (automatisch ermittelt)
- Stellungnahme zur Anhörung des Deutschen Bundestags zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke
- Hält § 52a UrhG dem urheberrechtlichen Dreistufentest stand?
- Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
- Museen und Urheberrecht
