"Copyleft" im deutschen Urheberrecht.

VerfasserInnen

Teupen, Christian

Publikationsinformationen

Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz.
Erscheinungsdatum: 29. September 2010
2010
Berlin
Duncker & Humblot
Schriften zum Bürgerlichen Recht
367
978-3-428-52325-2
Hochschulschrift
Deutsch

Abstract

Verlagsinformationen:

"Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.

Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen."

 

zugleich: Universität Hagen, Dissertationsschrift, 2006

Bezug zu Gesetzen/Artikeln