Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
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Pressemitteilung 8/09
vom 21. September 2009
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben vollständig und sehr ausführlich auf die Fragen des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ nach den im nächsten Bundestag zu vertretenden Positionen zum Urheberrecht geantwortet. Alle Materialien dazu, nebst einer Synopse, können abgerufen werden unter: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/wbs-bt09.html. Das Aktionsbündnis bedauert es, dass CDU/CSU und Die Linke nicht geantwortet haben, obgleich auch diese drei Parteien dezidierte Positionen zum Urheberrecht eingenommen haben, z.B. bei den Verhandlungen zum Zweiten Korb.
Auf einen Punkt gebracht: Die FDP will konsequent den Weg zu einem starken Urheberrecht als Schutzrecht fortsetzen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen den Bedarf nach grundlegenden Reformen des bestehenden Urheberechts. Die SPD, über das von ihr gestellte Justizministerium stark auf die Regelungen des Ersten und Zweiten Korbs verpflichtet, sieht eher Handlungsbedarf im europäischen und internationalen Rahmen.
Das Aktionsbündnis hatte Fragen gestellt zum Bedarf einer Weiterentwicklung des Begriffs des geistigen Eigentums; zum Zusammenhang zwischen Urheberrecht und der Informationsversorgung durch Bibliotheken; zum Ausmaß der Schrankenbestimmungen im Urheberrecht; zu den Chancen für ein spezielles Wissenschaftsprivileg im Urheberrecht; zur Regelung der Vergütungspflichtigkeit urheberrechtsgeschützter Materialien in Bildung und Wissenschaft; zur Konkretisierung des Urheberrechts bezüglich e-Learning; zum Zusammenhang von Urheberrecht und Open Access; zum Einsatz technischer Schutzmaßnahmen in Bildung und Wissenschaft und zu einem eventuellen Bedarf nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage.
Alle Parteien sehen die enge Bindung des deutschen Urheberrechts an die internationalen, insbesondere europäischen Vorgaben. Keine der Parteien stellt die Bedeutung des geistigen Eigentums grundsätzlich in Frage. Alle drei Parteien anerkennen, dass es beim Urheberrecht einen Interessenausgleich in der Trias (Urheber, Verwerter, Nutzer) geben muss. Dafür werden nach wie vor Schranken für unerlässlich gehalten. Informationsversorgung in Bildung und Wissenschaft wird grundsätzlich als öffentliche Aufgabe gesehen, wobei der Anteil des Marktes unterschiedlich gesehen wird. Alle Parteien sehen in Open Access (OA) eine Alternative zu den herkömmlichen Publikationsformen. Die FDP setzt dabei auf Kooperationen zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Verlagen. Die Grünen unterstützen OA als Grundvoraussetzung für den ungehinderten Zugang zu Wissen. Die SPD ist noch unentschieden, welche OA-Modelle sich in Zukunft durchsetzen werden.
Am konsequentesten fordert die FDP eine Weiterentwicklung des Urheberrechts als Schutz der Schöpfer und Verwerter. Die Grünen treten für grundlegende Reformen bei der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland ein und wollen die jetzige starke Bevorzugung der Interessen der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten gegenüber Produzenten und Nutzern zurücknehmen.
Abweichende Positionen sind auch bei der Frage nach einem speziellen Wissenschaftsprivileg zu erkennen. Die FDP sieht für ein solches kein Bedürfnis und meldet auch verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken dagegen an. Die Grünen wollen diese Frage zumindest weiter im Blick behalten, setzen im übrigen aber stark auf Open Access. Auch die SPD hält den Ansatz, im Urheberrecht produktspezifisch zwischen verschiedenen Märkten zu unterscheiden, für interessant.
Die FDP distanziert sich strikt davon, im Urheberrecht (über § 38) ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht zu schaffen. Die Grünen fordern hingegen ein eben solches Zweitveröffentlichungsrecht für UrheberInnen von Werken, die überwiegend im Rahmen öffentlicher Finanzierung entstanden sind. Die SPD hält sich hier bedeckt.
Die FDP hält es auch im Bereich von Wissenschaft für das legitime Interesse der Rechteinhaber, ihre Produkte über technische Maßnahmen zu schützen. Die Grünen lehnen Digital Rights Management als unverhältnismäßigen Eingriff strikt ab. Die SPD sieht hier wegen der EU-Vorgaben keinen Handlungsspielraum.
Bei der Vergütungspflichtigkeit bevorzugt die FDP Modelle auf der Basis von Einzelnachweisen. Pauschalzahlungen könnten der tatsächlichen Nutzung nicht gerecht werden. Für die Grünen könnte eine Kulturflatrate ein richtiger Weg sein. In Bildung und Wissenschaft sollten nicht die Endnutzer direkt zahlen, sondern die Träger der Bibliotheken die Mittel für das Entgelt bereithalten. Auch die SPD stellt die Vergütungspflichtigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage, sieht aber die Akteure (Verlage, Verwertungsgesellschaften und öffentliche Träger) in der Pflicht, sich auf Gesamtverträge zu verständigen.
Die FDP steht einem Leistungsschutzrecht speziell für Verlage und im Pressebereich aufgeschlossen gegenüber, da Leistungsschutzrechte allgemein die wirtschaftlichen Interessen kommerzieller Verwerter schützen. Die FDP sieht darin keine Behinderung der Kreativen selber und auch keine für die Etablierung von Open Access. Die Grünen haben hier noch keine abschließende Position entwickelt, wollen aber auf jeden Fall mögliche Nachteile für die UrheberInnen selber und für den freien Zugang zu Wissen und Bildung vermieden wissen. Ähnlich sieht es auch die SPD. Die Interessen der Autoren, von Bildung und Wissenschaft sowie der allgemeinen Öffentlichkeit müssten auch bei Einführung eines erweiterten Leistungsschutzrechts gewahrt bleiben.
Das Aktionsbündnis gibt keine Wahlempfehlung. Jede/r Wissenschaftler/in wird einschätzen, inwieweit die Parteien das grundlegende Ziel der dem Aktionsbündnis zugrundeliegenden Göttinger Erklärung im Auge behalten: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de, von der Website des Aktionsbündnisses oder über das Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Referenzen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/wbs-bt09.html
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