Das Recht in der digitalen Welt
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Rede von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, auf dem Programmforum der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit „Rechtsdurchsetzung im digitalen Zeitalter – können wir mit dem Fortschritt mithalten?“ am 12. April 2011 in Berlin.
Das Bundesministerium der Justiz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat die Rede als Broschüre herausgegeben, die hier bestellt werden kann.
Auszug aus der Rede:
"Die digitale Welt lässt sich natürlich nicht vollständig nach analogen Mustern erklären, und demzufolge ist das Recht nicht beliebig anpassungsfähig. Wer die alten Regeln vollständig auf die digitale Welt übertragen wollte, müsste dafür die Möglichkeiten der digitalen Welt künstlich beschränken und in Freiheitsrechte eingreifen. Wir stehen vor neuen Herausforderungen, für die wir auch neue Ideen benötigen. Das zeigt sich am Beispiel des Urheberrechts. Thomas Hoeren hat treffend formuliert: "Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen." Natürlich müssen Rechtsinhaber ihre Rechte auch bei Rechtsverletzungen im Internet durchsetzen können. Aber diese berechtigte Forderung kann nicht dazu führen, dass die Absicherung dieses Anspruchs die freie Entwicklung des Netzes übermäßig stark behindert. Ein durchsetzbares Urheberrecht im Internet wird künftig zunehmend eine andere Form und Gestalt als bisher haben. Grenzen, die in der digitalen Welt nicht mehr bestehen, dürfen nicht nachträglich als künstliche, rechtliche oder technische Barrieren aufgebaut werden. Es ist für mich auch undenkbar, den Weg zu beschreiten, den unsere Nachbarn in Frankreich und Großbritannien einschlagen. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ soll dort nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden. Internet-Sperren sind aus meiner Sicht ein grundweg falsches Mittel, Rechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen. Und deshalb haben wir uns auch in diesem Bereich im Koalitionsvertrag eindeutig gegen solche Maßnahmen ausgesprochen, denn sie gefährden das Internet, das eben ein freiheitliches Kommunikationsmittel ist. Die Abschaltung des Internets bedeutet den Verlust der digitalen Staatsbürgerschaft und somit einen tiefen Eingriff in die Rechte der Bürger, der zudem verfassungsrechtlich auch noch bedenklich ist, weil er übermäßig ist: Denn die ins Offline Gestoßenen verlieren elementare Teilhaberechte." (S. 6/7 im pdf)
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