Das Urheberrecht darf nicht zu einem Privileg für die kommerzielle Verwertung von Wissen werden - die Parlamentarier sind nun gefragt, elektronische Steinzeit zu verhindern

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"; Kuhlen, Rainer

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 30. Oktober 2006
2006
Konstanz
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
16/06
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

Pressemitteilung 16/06

vom 30. Oktober 2006

Das Urheberrecht darf nicht zu einem Privileg für die kommerzielle Verwertung von Wissen werden - die Parlamentarier sind nun gefragt, elektronische Steinzeit zu verhindern

Die parlamentarische Runde zur Novellierung des Urheberrechts steht mit den Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestags unmittelbar bevor. Vorgesehen sind der 8. und 20. November. Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist zunehmend besorgt, dass die Politik, zumindest in den großen Parteien, dabei ist - ohne den zahlreichen Einwänden Rechnung zu tragen - ein Urheberrecht zu verabschieden, das fatale Folgen für die Leistungsfähigkeit von Bildung und Wissenschaft haben wird.

Über diese Einschätzung der fatalen Konsequenzen sind sich auch die Einrichtungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen einig, die zusammen mit über 5000 Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten die Göttinger Erklärung unterschrieben haben (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/), die die Grundlage für das Aktionsbündnis ist. Es darf nicht sein, dass in einer so wichtigen Angelegenheit gegen die Interessen und gegen die vielfältigen kritischen Verlautbarungen aus Bildung und Wissenschaft Politik und Recht gemacht wird.

Das Aktionsbündnis erinnert an die Äußerung der Bundeskanzlerin zu ihrer Rechtfertigung der Gesundheitsreform, dass man kein Gesetz im Interesse der Versicherungen, sondern im Interesse der Betroffenen mache. Analog fordert das Aktionsbündnis, dass das Urheberrecht kein Recht für die Verlagswirtschaft sein darf, sondern der Beförderung von Kunst und Wissenschaft dienen soll. Das ist die ursprüngliche Rechtfertigung für die den Urhebern verliehenen Privilegien.

Von Förderung von Bildung und Wissenschaft oder Kunst kann jetzt keine Rede sein, wenn Wissenschaftler, Lehrende und Auszubildende aus kleinlichen kommerziellen Schutzinteressen daran gehindert werden, sich über ihre Bibliotheken unter Ausnutzung der flächendeckend vorhandenen technologischen Ausstattung (Rechner, campusweite Netze) freizügig mit der für ihre Arbeit unverzichtbaren Information zu versorgen. Das sollte an sich durch einen neuen § 52b UrhG-E [1] geregelt werden. Der hat aber jetzt so viele Einschränkungen, dass er für Bildung und Wissenschaft vollkommen unbrauchbar ist.

Gleiches gilt für andere Paragraphen, wie z.B. § 53a UrhG-E [1], nach dem die Auslieferung von elektronischen Dokumenten den Bibliotheken ganz untersagt sein soll, wenn der Markt diese Dokumente ebenfalls anbietet. Bibliotheken sollen so wieder zu reinen Papier- und Pappspeichern werden - elektronische Steinzeit! Und das durch ein Gesetz ,,für die Informationsgesellschaft"!

Aus dem vorliegenden Regierungsentwurf ist deutlich erkennbar, dass sich im Urheberrecht Verwerterinteressen gegenüber Urheber- und Nutzerinteressen durchzusetzen sollen. So sollen Bildung und Wissenschaft nach den Vorstellung des Börsenvereins für den Deutschen Buchhandel im Urheberrecht zukünftig in einem Subsidiaritätsverhältnis zu den kommerziellen Interessen der Verlage stehen Die Verlage streben für das gesamte Urheberrecht eine zweistufige Regelung an: In den einschlägigen Regelungen soll immer zuerst das Interesse der Verlage geschützt werden, die Bedürfnisse von Autoren, Wissenschaft und Bildung werden dem untergeordnet. Beim geplanten § 53a UrhG-E ist dieses Prinzip bereits verwirklicht. Der kommerzielle Kopienversand erhält den Vorzug vor dem an den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft orientierten Versanddienst von Bibliotheken Auch für den § 52b UrhG-E strebt der Börsenverein eine ähnliche Lösung an. Eine Digitalisierung von Kulturgut und dann Bereitstellung für die Nutzer dürfe erst dann erfolgen, wenn es kein kommerzielles Angebot von Verlagen gibt.

Das Aktionsbündnis wendet sich strikt gegen dieses Verständnis von Urheberrecht und der damit verbundenen fortschreitenden Kommerzialisierung von Wissen und Information auch im Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Daher appelliert das Aktionsbündnis auch an die Bibliotheksverbände sich nicht mit dem Börsenverein, wie es schon einmal 2003 bei der Verabschiedung der Wissenschaftsschranke § 52a der Fall war, auf Zugeständnisse einzulassen (wie die fatalen Bedingungen in § 52b UrhG-E zu akzeptieren), die entgegen den Erwartungen, entgegen dem Bedarf und entgegen dem Informationsverhalten ihrer eigenen Klientel, nämlich Bildung und Wissenschaft, sind. Bildung und Wissenschaft sind die primären Partner der Bibliotheken, nicht die Verlage.

Die Argumente, Gutachten und Stellungnahme des Aktionsbündnis und der der großen Wissenschaftsorganisationen liegen alle auf dem Tisch. Sie werden auch bei den Anhörungen geltend gemacht werden. Wir fordern unsere parlamentarischen Vertreter auf, mehr Mut zu zeigen, als ihn bislang die Exekutive gezeigt hat. Parlamentarier müssen sich nicht den obsoleten Vorgaben aus der EU und dem Lobbying der Verlags- und Informationswirtschaft beugen und können von der Regierung Nachbesserung fordern und ggfls. sogar den Konflikt mit der EU herausfordern

Das Urheberrecht darf kein Recht für die Verlagswirtschaft mit exklusiven Privilegien für die Verwertung werden. Es sollte wieder ein Recht der Urheber werden, die, im Fall von Bildung und Wissenschaft und Kunst, in jedem Fall auch gleichzeitig die Nutzer von publizierter Information sind. Wissenschaftler wie Künstler können nicht ohne freie Nutzung kreative Urheber sein oder, wie die Gesellschaft für Informatik (GI) ihre kritische Stellungnahme zu der Urheberrechtsnovellierung überschrieben hat: ,,Originale brauchen Kopien". Ähnliches gilt für die Kunst und die Kunstfreiheit, wie die Schweizer Künstler jetzt anläßlich der Reform des Urheberrechts in der Schweiz angemahnt haben. Kunstfreiheit wie Wissenschaftsfreiheit ist immer auch die Freiheit, bestehende Kunst und bestehendes Wissen freizügig nutzen zu dürfen.

Urheber, Kreative werden durch das geplante Urheberrecht kaum erweitert geschützt, teilweise sogar, z. B. bezüglich ihrer Rechten an älteren Publikationen, entrechtet (Änderungen in § 31a UrhG [1]) und in ihren Einnahmen durch drohende Senkung der Pauschalabgaben geschmälert.

Die deutsche Informationsgesellschaft ist am Scheideweg: Das Parlament entscheidet darüber, ob in Deutschland die Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Beförderung von Wissen, Ideen, Erfindungen als Grundlage für Innovationen genutzt werden können oder ob kleinliche Schutz-, Restriktions- und Verknappungsvorschriften Wissen und Information zum Spielball kommerzieller Verwertungsinteressen machen, die mit den Urhebern selber - erst recht nicht mit den Nutzern - kaum noch etwas zu zu tun haben.

Wir fordern jeden Bürger und jede Bürgerin auf, sich an ihre Abgeordneten des Bundestags zu wenden, damit diese die fatale Urheberrechtsnovellierung zumindest teilweise noch korrigieren können. Unterstützung dabei kann das Aktionsbündnis jedem geben. So wie jede/r die Ziele des Aktionsbündnis durch Unterzeichnung der Göttinger Erklärung unterstützen kann (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/).

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"