Die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlicher Werke für Zwecke der akademischen Lehre Zur Reichweite des § 52a Absatz I Nr. 1 UrhG
VerfasserInnen
Berger, Christian
Publikationsinformationen
Erscheinungsdatum: 1. Dezember 2010
2010
GRUR
12
112
1058-1064
Zeitschriftenaufsatz
Deutsch
Freie Tags
- Art. 14 GG (DE)
- Art. 3 GG (DE)
- Bildung
- Drei-Stufen-Test
- Dreistufentest
- Dritter Korb
- Eigentumsgarantie
- Entnahmeumfang
- Gleichbehandlungsgebot
- Intranet
- Kleine Werkteile
- Schrankenregelungen
- Schriftwerke
- Sukzessiventnahme
- Universitäten
- Unterrichtsbezug
- Urheberrecht
- Verfügbarmachung
- Werke geringen Umfangs
- Wissenschaft
- Wissenschaftsfreiheit
- § 13 UrhG (DE)
- § 19a UrhG (DE)
- § 44 UrhG (DE)
- § 52a UrhG (DE)
- § 63 UrhG (DE)
Abstract
Abstract:
"Bereits während der Gesetzgebungsarbeiten war der 2003 mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in das Urheberrechtsgesetz eingefügte § 52a UrhG heftig umstritten. Der Gesetzgeber hatte die Vorschrift daher auch „befristet”, den Ablauftermin dann indes mehrfach hinausgeschoben. Im Rahmen der Arbeiten am „3. Korb” steht die Frage der öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft erneut auf der Tagesordnung."
