Die Gretchenfrage: “Wie hältst Du es mit dem Urheberrecht?”
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- § 38 UrhG (DE)
- § 52a UrhG (DE)
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Abstract
Teaser:
"Der Zugang zu Wissen und Information ist für eine Informationsgesellschaft, in der wir uns befinden, für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt von elementarer Bedeutung. Wie dieser Zugang geschaffen ist, regelt vor allem das Urheberrecht. Nun steht dieses seit geraumer Zeit im Zuge der Open Access Bewegung von verschiedenen Seiten im wissenschaftlichen Bereich in Kritik. Bibliotheken beklagen die hohen Abonnementpreise von Fachzeitschriften, die ihr Budget für Erwerbungen massiv belasten (lesenswert ist hierzu der Beitrag von George Monbiot auf Freitag.de: Dagegen ist Murdoch ein Sozialist). Wissenschaftler beklagen den fehlenden freien Zugang zu Fachbeiträgen, hohe Autorenchargen für Veröffentlichungen in renommierten Fachjournalen bzw. einen (aussichtslosen) Kampf um ein Zweitveröffentlichungsrecht mit dem Verlag. Zudem stellen sich im Zuge der Digitalisierung und elektronischer Angebote die Frage, in welchem Umfang eBooks, Datenbanken, Verzeichnisse, Digitalisate etc. in der Lehre eingesetzt werden dürfen, ohne das Urheberrecht dabei zu verletzen. An dieser Stelle sei an die Causa Ulmer Verlag gegen die Bibliothek der TU Darmstadt erinnert (Informationen und Berichte finden Sie hierzu hier, hier, hier und hier), bei der es um die Auslegung des § 52b UrhG ging."
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