Eine realistische politische Perspektive für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht und eine einheitliche Wissenschaftsschranke durch die CDU/CSU-Fraktion

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Pressemitteilung 03/12
Erscheinungsdatum: 12. Juni 2012
2012
Berlin
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
www.urheberrechtsbuendnis.de
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Pressemitteilung 03/12

vom 12. Juni 2012

Eine realistische politische Perspektive für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht und eine einheitliche Wissenschaftsschranke durch die CDU/CSU-Fraktion

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” begrüßt den Beitrag, den das heute veröffentlichte Diskussionspapier der CDU/CSU Bundestagsfraktion in der aktuellen Debatte um eine Novellierung des Urheberrechts liefert. Das Aktionsbündnis fordert die Bundesregierung auf, die Anregungen der Fraktion bezüglich einer einheitlichen Wissenschaftsschranke, eines Zweitveröffentlichungsrechts und der Beförderung von Open Access im anstehenden 3. Korb der Urheberrechtsreform aufzunehmen.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” begrüßt das Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 12.6.2012, in dem sich, hoffentlich auch für die Bundesregierung insgesamt, zum Teil ganz neue politische Perspektiven eröffnen. Gut, dass die Abgeordneten nun die notwendige Initiative ergreifen.

Das Aktionsbündnis begrüßt vor allem die Ausführungen zum „wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht” – ein Ziel, das das Aktionsbündnis seit vielen Jahren verfolgt und das auch im Koalitionspapier der vorigen Regierung, der großen Koalition, verankert war (ohne dass es eingelöst wurde).

Zum ersten Mal wird von der CDU/CSU-Fraktion anerkannt, was jedermann in Bildung und Wissenschaft längst laufend erfährt: dass die bisherigen auf Bildung und Wissenschaft ausgerichteten Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes „nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt” sind und sich „vor Gericht als nicht praktikabel” erwiesen haben. Auch die Bundesjustizministerin in ihrem Gastkommentar in der FAZ sieht, dass die „letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt” haben.

Gefordert wird daher von der CDU/CSU-Fraktion eine „einheitliche Wissenschaftsschranke”.

Natürlich wird man abwarten müssen, wie sich die Politik diese Schranke konkret vorstellt. Ein Vorschlag für eine umfassende Wissenschaftsklausel (über einen neuen § 45 b) hat das Aktionsbündnis im Juli 2010 vorgelegt. Dem haben sich, in leicht modifizierten eigenen Versionen, sowohl die Wissenschaftsorganisationen als auch die Kultusministerkonferenz angeschlossen. Auch Ministerialrat Dr. Thomas Pflüger vom MWFK in Baden-Württemberg hat jüngst in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2012, 444) aus der (un)endlichen Geschichte um die Be-/Entfristung von § 52 a UrhG den Schluss gezogen, dass „§ 52 a UrhG in eine generelle Schrankenregelung transformiert” werden sollte.

Dass zudem die CDU/CSU-Bundestagfraktion Open-Access-Veröffentlichungen unterstützen und sich für eine „Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts” einsetzen will, zeigt, dass die Zeichen der Zeit erkannt worden sind: „Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden. Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können.” Dazu muss das „verbindliche Zweitveröffentlichungsrecht” allerdings nicht nur – wie im Papier vorgeschlagen – in den „Förderrichtlinien” verankert werden, sondern auch im Urheberrecht — naheliegend durch eine Änderung von § 38 UrhG.

Das Aktionsbündnis fordert von der Bundesregierung bzw. vom zuständigen Bundesministerium für Justiz, dieses Diskussionspapier jetzt aufzugreifen und einen Entwurf des Dritten Korbs vorzulegen, der den Weg zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht eröffnet.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)