Einrichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (Antwort der Bundesregierung)

VerfasserInnen

Deutscher Bundestag

Publikationsinformationen

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/304 –
Drucksache 17/436
Erscheinungsdatum: 14. Januar 2010
8 Seiten
Drucksache/Protokoll
Deutsch

Abstract

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken (BT-Drs. 17/304)

Auszug aus dem Dokument:

14. Welche Eckpunkte der von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) mit dem Bibliothekenverband, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und weiteren Verbänden getroffenen Übereinkunft zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken sind der Bundesregierung bekannt?

Die Übereinkunft sieht im Kern vor, dass zunächst anhand eines bestimmten Verfahrens nach dem Rechtsinhaber gesucht wird („sorgfältige Suche“). Ist die Suche erfolglos, gilt das Werk nach dem Modell als „verwaist“. Bei der VG Wort soll dann gegen eine Vergütung eine Nutzungslizenz erworben werden können. Wenn der Rechtsinhaber sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, wird die Vergütung an ihn ausgezahlt. Andernfalls wird diese Vergütung der Ausschüttung der VG Wort zugeführt.

 

15. Wie bewertet die Bundesregierung diese insbesondere bezüglich der Tatsache, dass von den Bibliotheken gezahlte Schutzgebühren für verwaiste Werke nach erfolgloser Suche nach einem Urheber an die bei der VG WORT registrierten Rechteinhaber fließen sollen?

Aktuell wird geprüft, ob Regelungsbedarf zum Umgang mit verwaisten Werken besteht, und wenn ja, wie eine etwaige Regelung aussehen könnte. Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu die beteiligten Kreise konsultiert und wertet die eingegangenen Stellungnahmen derzeit aus.

 

17. Welchen gesetzlichen Weg zur besseren Zugänglichmachung verwaister Werke verfolgt die Bundesregierung – den einer neuen Schrankenregelung für Zwecke von Bildung und Wissenschaft oder eine gesetzliche Verankerung der oben genannten Verfahrens- und Vergütungsregelungen mit maßgeblicher Verantwortung der Verwertungsgesellschaften?

Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.

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