Google Book Search: Kein Mandat für die VG Wort
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Pressemitteilung 7/09
vom 4. September 2009
Google Book Search: Kein Mandat für die VG Wort
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" empfiehlt wissenschaftlichen Autoren, ihre Rechte der VG Wort im Rahmen des Google Book Settlement nicht zu übertragen. Es bestehe die Gefahr, dass wissenschaftliche Werke auf unbestimmte Zeit dem Zugriff der Öffentlichkeit entzogen werden. Das kann nicht im Interesse der Wissenschaft an einem freien und umfassenden Zugang zum publizierten Wissen sein.
Hintergrund:
Die VG WORT hat im August eine Vielzahl von Autoren, auch aus Bildung und Wissenschaft, angeschrieben, um von ihnen eine Rechteübertragung im Zusammenhang mit der „Google-Vergleichsvereinbarung" (Settlement ) zu bekommen. Dabei unterscheidet die VG Wort zwischen sogenannten Wahrnehmungsberechtigten (Personen, die einen Vertrag mit der VG Wort unterschrieben haben) und Bezugsberechtigten (Personen, die auf Antrag für einzelne Werke an der jährlichen Ausschüttung der VG Wort beteiligt werden). Die Wahrnehmungsberechtigten haben nach Erhalt des Anschreibens sechs Wochen Zeit, der Änderung ihres Wahrnehmungsvertrages zu widersprechen. Tun sie es nicht, gilt die Änderung als angenommen. Die VG Wort kann dann von Google verlangen, die Werke dieses Autors aus dem Google Books Search (GBS) Index zu entfernen, um sie dann später gesondert zu lizenzieren.
Wahrnehmungsberechtigte unter den Autoren können den Vertragsänderungen entweder selbst widersprechen oder aber den Verein „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V." mit einem kollektiven Widerspruch gegenüber VG Wort beauftragen. Beides ist noch bis zum 15. September möglich. Darüber hinaus können die Wahrnehmungsberechtigten den bestehenden Vertrag mit der VG Wort kündigen und sich dann je nach Bedarf wieder als Bezugsberechtigter anmelden.
Bezugsberechtigte unter den Autoren müssen dagegen der Rechteübertragung explizit zustimmen. Vor allem das Recht, Publikationen aus dem Google Archiv zurückzuziehen, sollte nach Auffassung des Aktionsbündnisses der VG Wort nicht übertragen werden. Entsprechend hat der Verein „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V." den Fragebogen der VG Wort entsprechend den Empfehlungen des Aktionsbündnisses ausgefüllt und ihn den Bezugsberechtigten zu ihrer Verfügung bereit gestellt. Unbenommen bleibt es den Autoren, die VG Wort damit zu beauftragen, rückwirkend die Vergütung für die digitalisierten Werke einzuziehen. All das betrifft zur Zeit nur vergriffene Werke: Bei aktuell lieferbaren werden die Rechte bei Google Books Search von Rechteinhabern – Autoren und Verlagen – direkt wahrgenommen.
Das Aktionsbündnis räumt ein, dass andere Bereiche des kulturellen Schaffens, wie die Belletristik, im Hinblick auf GBS anders bewertet werden müssen. Autoren und Kreative, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in beträchtlichem Ausmaß auf die Wahrnehmung auch der kommerziellen Verwertungsrechte bestehen müssen, müssen vor einer unzulässigen Einschränkung ihrer Einnahmen geschützt werden. Für Wissenschaftler, zumal in öffentlicher Anstellung, sieht es jedoch anders aus. Wegen der mit der VG Wort-Initiative verbundenen Unsicherheiten (vor allem bezüglich der zukünftigen Lizenzierung) sollten die Rechte daher nicht an die VG Wort übertragen werden.
Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de, von der Website des Aktionsbündnisses oder über das Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Referenzen:
Rundbrief vom 3. September 2009 mit Handlungsempfehlungen gegenüber der VG Wort
Rundbrief des Aktionsbündnisses vom 4. Juni: „Handlungsbedarf gegenüber der Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort“
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