Kopienversanddienste und deutsches Urheberrecht nach dem ,,Zweiten Korb"
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"Im ,,Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, dem so genannten ,,Zweiten Korb, hat der deutsche Gesetzgeber eine neue Schrankenbestimmung für den Kopienversand durch öffentliche Bibliotheken eingeführt. § 53a UrhG unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Kopienversand per Post und Fax und der ,,Übermittlung in sonstiger elektronischer Form (also v. a. per E-Mail oder Server). Im Gegensatz zu den ,,analogen Formen hat der Gesetzgeber die Befugnisse zur elektronischen Dokumentlieferung erheblich eingeschränkt, so dass der Frage nach der Zuordnung eines Angebots zu einer der beiden Alternativen große Bedeutung zukommt. Im Beitrag wird diese - nicht immer eindeutige - Abgrenzung ebenso untersucht, wie die Möglichkeiten und Einschränkungen, die sich aus der gesetzlichen Lizenz insbesondere für den elektronischen Kopienversand ergeben. Neben den Versendungsmethoden, die mehr oder weniger eindeutig unter eine der Alternativen des § 53a UrhG subsumiert werden können, werden auch ,,Mischformen zwischen ,,analogen und ,,digitalen Übermittlungsmethoden untersucht. Gemeint sind Systeme, bei denen zwar elektronische Kopien im ,,innerbibliothekarischen Leihverkehr versendet werden, der Besteller jedoch nur eine Papierkopie erhält."
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