LG Frankfurt a.M.: § 52b UrhG erlaubt keine Anschlussnutzung an elektronischen Leseplätzen
VerfasserInnen
Jani, Ole
Publikationsinformationen
Erscheinungsdatum: 6. Mai 2011
2011
GRUR-Prax Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
9
Zeitschriftenaufsatz
Deutsch
Abstract
Teaser:
"§ 52b UrhG enthält als Annexkompetenz auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen.
- Der Anwendung von § 52b UrhG steht nur ein geschlossener Vertrag, nicht hingegen ein bloßes Vertragsangebot des Rechteinhabers, entgegen.
- Eine teleologische Auslegung von § 52b UrhG ergibt, dass nur eine öffentliche Zugänglichmachung erlaubt ist, die Anschlussnutzungen wie das Ausdrucken oder das Speichern auf USB-Sticks ausschließt. (Leitsätze des Gerichts)
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011 - 2-06 O 378/10, BeckRS 2011, 06681"
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