LG Frankfurt a.M.: § 52b UrhG erlaubt keine Anschlussnutzung an elektronischen Leseplätzen

VerfasserInnen

Jani, Ole

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 6. Mai 2011
2011
GRUR-Prax Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
9
Zeitschriftenaufsatz
Deutsch

Abstract

Teaser:

"§ 52b UrhG enthält als Annexkompetenz auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen.

  1. Der Anwendung von § 52b UrhG steht nur ein geschlossener Vertrag, nicht hingegen ein bloßes Vertragsangebot des Rechteinhabers, entgegen.
  2. Eine teleologische Auslegung von § 52b UrhG ergibt, dass nur eine öffentliche Zugänglichmachung erlaubt ist, die Anschlussnutzungen wie das Ausdrucken oder das Speichern auf USB-Sticks ausschließt. (Leitsätze des Gerichts)

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011 - 2-06 O 378/10, BeckRS 2011, 06681"