,,Mensch werde wesentlich" - eine Nachlese zur Urheberrechtsanhörung vom 26. Januar 2006
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Pressemitteilung 3/06
vom 1. Februar 2006
,,Mensch werde wesentlich" - eine Nachlese zur Urheberrechtsanhörung vom 26. Januar 2006
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" bedauert es, dass sich auch nach der Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - ,,Zweiter Korb" vom 26.1.2006 wenig Chancen zeigen, ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" auf den Weg zu bringen, wie es sich die Regierung im Koalitionsvertrag vorgenommen hat.
Die kleinen Spielräume, die die neuen §§ 52b (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) und 53a (Kopienversand ) scheinbar eröffnen, reichen wegen der dort formulierten starken Einschränkungen keineswegs aus. Weiter macht Sorge, dass das Schicksal des 2003 neu in das Urhebergesetz aufgenommenen § 52a - das ist die sogenannte Wissenschaftsschranke - ungewiss ist. Passiert nichts, dann fällt § 52a Ende 2006 ersatzlos weg, und Bildung und Wissenschaft können ihre Investitionen in elektronische Semesterapparate und Wissensbanken für Forschergruppen als Verlust abschreiben. Ob das dann ein Fall für die Rechnungshöfe wird?
Dass Bildung und Wissenschaft kaum eine Rolle bei den Urhebergesetzen zu spielen scheinen, liegt wohl weniger an dem Justizministerium selber, das mehrfach Ansätze unternommen hat, Schranken zugunsten von Bildung und Wissenschaft in das Urhebergesetz einzubringen. Sicher nicht in dem Umfang, wie es selbst die entsprechende EU-Richtlinie von 2001 möglich gemacht hätte und sicher nicht so, wie es den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft entsprechen müsste. Aber selbst die sehr zurückhaltenden Vorhaben des BMJ werden regelmäßig von einer vereinten Koalition der Verwerter-Lobbyisten angegriffen und mit einigem Erfolg entsprechend ihren Interessen unschädlich gemacht oder ganz beseitigt.
Die Lobbyisten aus IT-Industrie/Bitkom, Informations-/Verlagswirtschaft (Börsenverein), Verwertungsgesellschaften, ... - so uneinig sie untereinander sind, so einig sind sie sich, dass ein freier Umgang mit Wissen und Information auf keinen Fall in Frage kommen darf. Für sie, das wurde bei der Anhörung überdeutlich, ist ausgemacht, dass Informationsgesellschaft dadurch definiert ist, dass Wissen und Information endgültig zur Ware geworden ist. Ebenso ist es für sie ausgemacht, dass Anreize für Kreativität und zur Produktion neuen Wissens (wozu Musik oder Filme genauso gehören wie Textprodukte) nur über entsprechende Entgelte, also über monetäre Anerkennung gegeben werden können. Entgelte, so die Meinung, sind nur über Verknappung des Zugriffs und der Nutzung möglich. Das alles trifft für Bildung und Wissenschaft nur sehr begrenzt zu.
Das Aktionsbündnis bedauert es sehr, dass vor allem der Börsenverein keine Gelegenheit auslässt, um alle Versuche, das Urheberrecht mit den elementaren Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft verträglich zu machen, als verfassungswidrig und Kriminalität begünstigend zu bekämpfen. Das gipfelte bei der Anhörung in dem Vorwurf des Justiziars des Börsenvereins, das Aktionsbündnis wolle das Urheberrecht ganz abschaffen. Das ist nichts als Polemik und fördert nicht die nötige Zusammenarbeit der beim Publizieren beteiligten Akteure.
Auch das Aktionsbündnis will die Interessen der Forscher und (Hochschul-)Lehrer, die ja auch Urheber sind, schützen und befördern. Aber das Aktionsbündnis erinnert daran, dass das primäre Interesse in Bildung und Wissenschaft darin besteht, dass ihr produziertes Wissen so schnell und so freizügig wie möglich von möglichst vielen genutzt werden kann. Für Wissenschaftler und Lehrer muss zudem sichergestellt bleiben, dass auf sie als die Urheber neuer Wissensobjekte referenziert wird.
Daher kann das Aktionsbündnis auch gut mit der bei der Anhörung stark umstrittenen Streichung des Absatzes 4 von § 31 leben, der bislang zu langwierigen Verhandlungen bei der Einführung bislang unbekannter Nutzungsarten geführt hatte. Dessen Streichung wurde von den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Urheber selber als ,,kalte Enteignung" bezeichnet. Wissenschaftler begrüßen und unterstützen jede neue mediale Form zur Verbreitung ihrer Erkenntnisse. Dass die Verleger dabei in die Pflicht genommen werden müssen, sich mit den Urhebern auf die Bedingungen der neuen Verwertung zu einigen (also auf das "wie", nicht auf das "ob"), muss das Urhebervertragsrecht regeln.
Gravierender sind für das Aktionsbündnis vor allem die Einschränkungen im § 52a, die Forscher, Lehrer und Studierende quasi ins Steinzeitalter der Informationsarbeit zurückwerfen. Obgleich Hochschulen über ausgebaute Netze verfügen und die meisten Mitglieder von Hochschulen über Rechner/Laptops verfügen, sollen diese nicht verwendet werden dürfen, wenn es um den Zugriff auf die in der Bibliothek vorhandene Information geht. Das soll nur an speziell dafür eingerichteten Arbeitsplätzen in der Bibliothek möglich sein. Weitere vorgesehene Einschränkungen behindern die politisch an sich geforderten gemeinsamen Projekte von Wissenschaft und Wirtschaft.
Geradezu katastrophal würde sich auswirken, wenn über den neu vorgesehenen § 53a letztlich der elektronische Dokumentlieferdienst der Bibliotheken (subito), der mit erheblichen Mitteln des BMBF und mit großer Nutzerakzeptanz aufgebaut wurde, abgeschafft werden muss, weil durch das Gesetz den Marktanbietern - das sind mit Blick auf die Zeitschriften vor allem große internationale Konzerne - exklusive Privilegien, ja Monopole auf die elektronische Dokumentlieferung eingeräumt werden sollen. Das Aktionsbündnis sieht hier keinen Handlungsbedarf zugunsten der Verlagswirtschaft, deren Vertreter ohnehin erfolgreich dabei sind, attraktive Mehrwertdienste aufzubauen und zu vermarkten. Dieser Markt muss nicht weiter geschützt werden.
Dr. Weis, der neue Chef im BMJ für das Urheberrecht, versuchte zu Beginn der Anhörung die Teilnehmer auf das Motto "Mensch werde wesentlich" zu verpflichten. Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das Urheberrecht in erster Linie dem Schutz der Urheber zu dienen hat (faktisch dient es natürlich den Interessen der Verwerter) und nicht den Nutzern von publiziertem Wissen in Bildung und Wissenschaft. Jedoch ist ein Urheberrecht, das Bildung und Wissenschaft stranguliert und die Potenziale der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien nur unzureichend ausnutzen lässt, mit einer modernen Gesellschaft und mit dem Innovationsbedarf der Wirtschaft nicht vereinbar. "Bildung und Wissenschaft - Schlüssel zur Zukunft" - auch das steht im Koalitionsvertrag und "Deutschlands Zukunft liegt in den Köpfen der Menschen". Ohne freien Zugriff auf das publizierte Wissen der Vergangenheit werden die Köpfe keine Zukunft entwerfen können.
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