Mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung muss schnell frei zugänglich sein
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Pressemitteilung 01/07
vom 01. Februar 2007
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung muss schnell frei zugänglich sein
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat sich mit einem Anschreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt, um in die Pattsituation bei einer Kontroverse zwischen Bundesregierung und Bundesrat wieder Bewegung zu bringen. Der Rechtsausschuss muss sich in den nächsten Wochen auf einen Vorschlag an den Bundestag zur Novellierung des Urheberrechts verständigen und dabei sicher auch auf die Kontroverse eingehen. Der Bundesrat hatte im letzten Jahr zum Entwurf der Bundesregierung, das Urheberrecht erneut an die Bedingungen der Informationsgesellschaft anzupassen, Stellung bezogen und die Bundesregierung, neben anderen Vorschlägen, aufgefordert, durch eine Erweiterung des § 38 UrhG dafür zu sorgen, dass der freie Zugang auf mit öffentlichen Mitteln erstellte Forschungsergebnisse erleichtert und verbindlicher wird.
Der jetzige § 38 UrhG sieht vor, dass Autoren wissenschaftlicher Arbeiten, vor allem in Zeitschriften, das Recht eingeräumt wird, dass sie 12 Monate nach der Erstpublikation in einem kommerziellen Journal wieder über ihre Arbeiten frei (aber nicht in kommerzieller Absicht) verfügen können, es sei denn, was aber eher bislang der Normalfall war, dass ihnen dieses Recht über vertragliche Vereinbarungen quasi abgekauft wurde. Der Bundesrat wollte nun die Frist auf 6 Monate verkürzt sehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass dieses Recht der Autoren absolut gilt, also nicht mehr, wie es die Juristen formulieren, durch Verträge abbedungen werden kann. Eine Verkürzung der Frist ist sinnvoll, da die ersten Monate nach einer Publikation für Zitierungswahrscheinlichkeit und dem darauf folgenden Impact-Faktor entscheidend sind. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Entgegnung auf die Bundesratsstellungnahme zum Regierungsentwurf zurückgewiesen, weil sie zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf sah. Dadurch ist die jetzige Pattsituation entstanden.
Das Aktionsbündnis unterstützt den Vorschlag des Deutschen Bundesrats, durch eine Erweiterung des § 38 des Urhebergesetzes diese 6-Monate-Verpflichtung rechtlich verbindlich abzusichern. Zwar gestehen heute schon die meisten großen internationalen Verlage eine, sogar oft schon parallele Sekundärverwertung durch die Autoren unter besonderen Bedingungen zu, aber eine rechtliche Verankerung schafft Verbindlichkeiten, da ja nun das Recht nicht mehr abbedungen werden kann. Darüber hinaus würde mit der Modifikation von § 38 UrhG auch ein längst fälliges politisches Signal gesetzt, denn die Zweitverwertung innerhalb der 6 Monate - je nach Fachgebiet sollte das sogar kürzer sein - könnte nur in Richtung freier Nutzung, also in Richtung Open Access gehen. Eine erneute kommerzielle Nutzung wäre für die Autoren nicht möglich. Open-Access-Publikationen sind grundsätzlich für die Nutzung frei (kostenlos), die Kosten für die Bereitstellung der Publikationen in Open-Access-Archiven (sogenannten institutional repositories) müssen die Autoren bzw. ihre Institutionen oder die Bibliotheken tragen. Durch diese Regelung würde bekräftigt, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung, unbeschadet der Möglichkeit, daraus kommerzielle Produkte zu machen, in den öffentlichen Raum gehört und damit frei nutzbar ist. Dies kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft entgegen, die daraus ihren Innovationsbedarf besser und schneller decken kann.
Die Forderung des Bundesrates und die Unterstützung durch das Aktionsbündnis sind auch im europäischen Kontext zu sehen. Aktuell ist eine Petition an die Europäische Kommission ins Netz gestellt, mit der diese aufgefordert wird, sich darum zu kümmern, dass die Empfehlungen einer von ihr beauftragten Studie zur ökonomischen und technischen Entwicklung des Marktes für wissenschaftliche Publikationen in Europa von 2006 umgesetzt werden. Die Studie kann eingesehen werden unter: http://ec.europa.eu/research/science-society/pdf/scientific-publication- study_en.pdf. Insbesondere sei es vordringlich, für die Umsetzung der Empfehlung A1 zu sorgen, durch die der Zugriff auf mit öffentlichen Mitteln produziertes Wissen, wo immer auch das zunächst publiziert wurde, spätestens nach 6 Monaten frei verfügbar sein soll. Diese Petition (unter http://www.ec-petition.eu/) wurde innerhalb weniger Tage von vielen tausend Personen und Institutionen aus aller Welt unterzeichnet und wird in Deutschland unter anderem auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gesponsert, die sich seit geraumer Zeit für Open-Access-Publikationen einsetzt, nicht zuletzt auch bei Projekten, die von der DFG finanziert werden. Ähnliche Forderungen sind weltweit erhoben bzw. umgesetzt worden, so z.B. von den National Institutes of Health (NIH) in den USA oder von Wellcome Trust in England, beide Institutionen mit vielen $ Milliarden Fördermitteln.
Das Aktionsbündnis hat in seinen Anschreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags darauf hingewiesen, dass mit der vorgeschlagenen Erweiterung des § 38 des Urhebergesetzes keine Verletzung von Richtlinienvorgaben aus der EU und auch sonst kein Verstoß gegenüber internationalen Urheberrechtsvereinbarungen erkennbar ist. Weitere juristische Arbeit ist nicht erforderlich, der Vorschlag des Bundesrats liegt auf dem Tisch.
Das Aktionsbündnis hat an sich weitergehende Vorstellungen bezüglich der Rechte der Autoren an ihren Werken und des Rechts der Öffentlichkeit, so schnell wie möglich freien Zugang zu den Ergebnissen der mit öffentlichen Mitteln unterstützten Forschung zu erhalten (vgl. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0606.html). Aber gegenwärtig ist der Vorschlag des Bundesrats die pragmatische und aussichtsreiche Antwort auf die Herausforderung, Wissen öffentlich zugänglich zu machen und gleichzeitig der Informationswirtschaft nicht die kommerzielle Verwertung von Wissen zu untersagen.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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