Perlentaucher.de-Kritiken verletzten Urheberrecht

VerfasserInnen

tko/LTO-Redaktion

Publikationsinformationen

OLG Frankfurt
Erscheinungsdatum: 2. November 2011
2011
www.lto.de - Legal Tribune Online
Internetdokument
Deutsch

Abstract

Teaser:

"Ende des vergangenen Jahres stellte der BGH fest, dass die FAZ und die Süddeutsche die Verwendung ihrer Buchrezensionen in Form von Abstracts auf der Webseite perlentaucher.de nicht generell verbieten können. Die hessischen Richter des OLG Frankfurt haben am Dienstag nun zugunsten der Verlage entschieden."

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