Perspektiven für den Dritten Korb durch die Enquete-Kommission des Bundestags

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 29. Juni 2011
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
05/11
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext:

"Im Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” finden Bildung und Wissenschaft, lange von der Bundespolitik stiefmütterlich vernachlässigt, Gehör für ihre Sorgen ob der gänzlich unzureichenden Schrankenregelungen im Urheberrechtsgesetz. „Gehör finden” bedeutet natürlich noch nicht gesetzgeberische Initiative, aber immerhin — die langjährige Kritik des Aktionsbündnisses findet ihren Niederschlag in einem Dokument einer Kommission des Bundestags:

„Im digitalen Zeitalter wäre die wissenschaftliche Literaturversorgung schnell und direkt möglich. Die für diesen Weg eingeführten Schranken der §§ 52a, 53a, 53b [gemeint ist 52b – AB] UrhG sind aber auf ganz spezifische Nutzungen bezogen, was überwiegend zur Folge hat, dass die Dienste aus Sicht der Nutzer nur beschränkt attraktiv sind. Nur zum Teil wird das Vakuum durch Bezahlportale kompensiert. Allerdings beklagten Bibliotheken und Universitäten zu hohe Kosten, eine Abnahmepflicht für Bündelprodukte, enge Lizenzregelungen beim campusweiten oder campusfernen Zugang und den abrupten Zugangsverlust zu Inhalten im Falle einer Vertragsbeendigung. Die Literaturversorgung bleibt daher aus Wissenschaftsperspektive deutlich hinter den technischen Möglichkeiten und auch dem weltweiten Standard der Wissenschaftskommunikation zurück. Die Verleger von Wissenschaftsmedien haben erheblichen Widerstand gegen jede Erweiterung der Schrankenbestimmungen geleistet. Zum Teil kann dieser Widerstand hinterfragt werden, so etwa, wenn dem wissenschaftlichen Urheber die Möglichkeit zur Zugänglichmachung von Aufsätzen und kürzeren Beitragen auf der eigenen oder auf einer universitären Homepage verweigert wird. Als unzureichend für die wissenschaftliche Zusammenarbeit werden die engen Beschränkungen in der Schranke für die Zugänglichmachung von Inhalten in Forschernetzen empfunden. Der Wortlaut des § 52a UrhG, der zudem zum 31.12.2012 ausläuft, wenn er nicht (abermals) verlängert wird, ist aus Sicht von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der bestehenden Fassung zu eng formuliert.”

Ebenso erinnert der Zwischenbericht daran, dass der jetzt im Planungsstadium befindliche Dritte Korb ein Wissenschaftskorb sein sollte. Und es wird darauf hingewiesen, dass es nach den Vorstellungen des Aktionsbündnisses und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (auch der Kulturministerkonferenz) „im Urheberrecht eine umfassende Wissenschaftsschranke geben” sollte.

Das Aktionsbündnis erwartet, dass das Bundesjustizministerium diese Hinweise aus der Enquete-Kommission aufgreift und dem Bundestag einen Entwurf für den Dritten Korb vorlegt, der zum einen die Kritik an den bestehenden Schrankenregelungen mit Änderungsvorschlägen konstruktiv aufnimmt und zum andern neue Regelungen zugunsten eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht einführt, z.B. für ein unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht der WissenschaftlerInnen. Und gewiss sollte der bestehende, diesen Namen kaum verdienende Wissenschaftsparagraph 52a durch eine umfassende Wissenschaftsklausel ersetzt werden. Der Vorschlag dafür liegt auf dem Tisch. Er ist mit den Vorgaben der EU-Richtlinie verträglich.

Ausführlicher zu den Urheberrechtsberatungen der Enquete-Kommission vom 27.6.2011 der Bericht vom Thomas Hartmann auf der Website von IUWIS: http://bit.ly/jFIAOX.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)"

Volltext Internetadresse