Rückruf für Überzeugungstaten?

VerfasserInnen

Kaden, Ben

Publikationsinformationen

Der schwierige § 42 UrhG in digitalen Kommunikationsgemeinschaften.
Erscheinungsdatum: 30. September 2010
Berlin
IUWIS / Weblog von Ben Kaden
11 Seiten
Internetdokument
Deutsch

Abstract

Zusammenfassung:

Der § 42 des deutschen Urheberrechtsgesetzes räumt dem Urheber das Recht ein, das Nutzungsrecht für Werke dann zurückzurufen, wenn er aufgrund einer grundlegenden Wandlung seiner Überzeugung davon ausgeht, dass ihm eine weitere Nutzung nicht mehr zumutbar ist. Wie sich ein solcher Rückruf in digitalen Publikationsumgebungen darstellt, wurde bisher selten thematisiert.

Ähnliches gilt für die Folgen eines solchen Rückrufs bei einer bereits erfolgten Referenzierung z.B. über Zitate in der Wissenschaft. Dabei erweist sich in diesen Fällen ein Anwendung als doppelt problematisch: Die Chance, ein Werk tatsächlich dauerhaft einer Nutzung zu entziehen, erscheint aufgrund der leichten Reproduzier- und Redistribuierbarkeit digitaler Objekte vergleichsweise gering; eine legale Weiternutzung von lizenzierten Inhalten beispielsweise in der Wissenschaft über Digitale Bibliotheken wird im Vergleich zu Druckausgaben, die auch nach einem Rückruf im Bestand verbleiben, nahezu ausgeschlossen.

Eine häufigeres Auftreten von Rückrufen nach § 42 UrhG, wie es in einem jüngst erschienenen Aufsatz für die digitale Umgebungen angenommen wird, würde daher die Wissenschaftskommunikation u.U. deutlich behindern. Insofern sollten derartige Fälle eine höchst seltene Ausnahme bleiben. indern. Insofern sollten derartige Fälle eine höchst seltene Ausnahme bleiben.

 

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