Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Abstract

Die sog. InfoSoc-Richtlinie, welche am 22.05.2001 verabschiedet wurde und am 22.06.2001 in Kraft trat, bildet den Ausgangspunkt für maßgebliche Novellierung der europäischen Urheberrechtsgesetze. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem 1. Korb (2003) und 2. Korb (2008) umgesetzt; der 3. Korb steht im Herbst 2011 noch aus.

 

Gliederung der Richtlinie:

Beweggründe 1-61 (S. 1-6 im pdf)

Kapitel I - Ziel und Anwendungsbereich (S. 6 im pdf)

Artikel 1: Anwendungsbereich

Kapitel II - Rechte und Ausnahmen (S. 7/8 im pdf)

Artikel 2: Vervielfältigungsrecht
Artikel 3: Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sonstiger Schutzgegenstände
Artikel 4: Verbreitungsrecht
Artikel 5: Ausnahmen und Beschränkungen

Kapitel III - Schutz von technischen Maßnahmen und von Informationen für die Wahrnehmung der Rechte (S. 8/9 im pdf)

Artikel 6: Pflichten in Bezug auf technische Maßnahmen
Artikel 7: Pflichten in Bezug auf Informationen für die Rechtewahrnehmung

Kapitel VI - Allgemeine Bestimmungen (S. 9/10 im pdf)

Artikel 8: Sanktionen und Rechtsbehelfe
Artikel 9: Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 10: Zeitliche Anwendbarkeit
Artikel 11: Technische Anpassungen
Artikel 12: Schlussbestimmungen
Artikel 13: Umsetzung
Artikel 14: Inkrafttreten
Artikel 15: Adressdaten