Solidaritätsadresse an die französischen Kolleginnen und Kollegen in ihrem Kampf für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in Frankreich
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Pressemitteilung 4/06
vom 14. März 2006
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' schickt an die französischen Kolleginnen und Kollegen eine Solidaritätsadresse in ihrem Kampf für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in Frankreich
Déclaration de solidarité (französisch-sprachige Solidaritätsadresse)
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' beobachtet, dass in Frankreich ein Urheberrecht zu entstehen droht, das Bildung und damit Wissenschaft und den Kulturbereich insgesamt einer weitgehenden Kommerzialisierung von Wissen und Information ausliefern könnte. Bildung und Wissenschaft scheinen in Frankreich keine privilegierten Zugriffsrechte auf publiziertes Wissen bekommen zu sollen.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' bekundet Solidarität mit den Bemühungen der französischen Kolleginnen und Kollegen, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen, und unterstützt die Positionen der Conférence des présidents d'université (CPU) und der Association des directeurs et des personnels de direction des bibliothèques universitaires et de la documentation (ADBU).
Aus der Sicht des deutschen Aktionsbündnisses ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Gesetzgebung in Frankreich in nur sehr bescheidenem Umfang von den in der EU-Copyright-Richtlinie von 2001 aufgelisteten Ausnahmen (Ausnahmen von den exklusiven Rechten der Rechteinhaber) Gebrauch machen will.
Kaum verständlich besonders, dass es im Bildungs- und Wissenschaftsland Frankreich keine besondere Schranke (Ausnahmeregelung) für Bildung und Wissenschaft geben soll. Selbst in Deutschland, das bekanntlich schon immer eine Tradition eines starken Urheberrechtes hatte, gibt es seit 2003 über den § 52a eine solche Schranke, die allerdings erst einmal aufgrund des starken Lobbying der Verlage bis Ende 2006 befristet ist.
Das deutsche Aktionsbündnis hält auch diesen § 52a im deutschen Urheberrechtsgesetz von 2003 für nicht ausreichend, um der Praxis und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft zu entsprechen, aber immerhin ist es nach § 52a doch möglich, für Forschungseinheiten und Kurse an den Hochschulen elektronische Wissensbanken bzw. elektronische Semesterapparate auch aus urheberrechtsgeschützten Materialien aufzubauen und den Berechtigten bereitzustellen. Dass dafür Entgelt zu entrichten ist, war in dem gegenwärtigen Klima der Kommerzialisierung von Wissen und Information nicht anders zu erwarten und ist auch in Ordnung.
Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bemühungen der französischen Kolleginnen und Kollegen, überhaupt eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke und dann eine möglichst liberale im französischen Gesetz unterzubringen und sichert jede Form der Mitwirkung daran zu.
Weiter unterstützt das Aktionsbündnis alle Vorhaben der französischen Kolleginnen und Kollegen, den Zugriff auf die elektronischen Bestände der Bibliotheken und die elektronische Dokumentlieferung im nationalen Verbundsystem zu solchen Bedingungen in das Gesetz unterzubringen, dass die Bibliotheken ihren Auftrag auch über die elektronischen Medien wahrnehmen können. Es sollte in Frankreich vermieden werden, dass den internationalen, auf Stakeholder-Gewinn ausgerichteten großen Verlagen über das Urheberrecht quasi ein Monopol auf die elektronische Dokumentbereitstellung zugestanden wird.
Auch in Deutschland ist diese Gefahr einer Ohnmacht der Bibliotheken und der Marktmonopole für die Dokumentlieferung nicht von der Hand zu weisen, und das Aktionsbündnis kämpft darum, die entsprechenden problematischen §§ 52b und 53a noch bildungs- und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten. Es kann nicht sein, dass die Nutzungsbedingungen im elektronischen Umfeld, das an sich ja den freien Umgang mit Wissen und Information begünstigen soll und kann, nun viel schlechter werden sollen, als es im analogen Umfeld der Fall war. Bildungs- und wissenschaftsfreundliche Regelungen in Frankreich würden auch Bildung und Wissenschaft in Deutschland und den anderen EU-Ländern helfen.
Nicht zuletzt möchte das Aktionsbündnis auch nicht seine Enttäuschung verhehlen, dass es im aktuellen französischen Gesetzgebungsprozess jetzt wieder höchst problematisch geworden ist, die an sich schon fest vereinbarte sogenannte Kulturpauschale im Gesetz verbindlich zu machen. Das Parlament wird nun das letzte Wort haben. Durch diese Regelung, nach der gegen die Zahlung einer kleinen monatlichen Pauschale (flat rate) durch alle Internetnutzer dann der Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material frankreichweit erlaubt gewesen wäre, hätte Frankreich ein bedeutendes Zeichen gesetzt - ganz im Sinne des weltweit als vorbildlich angesehenen Einsatzes Frankreichs für eine ,,exception culturelle'', der schließlich auch zur Verabschiedung der entsprechenden Konvention der UNESCO (Convention sur la protection et la promotion de la diversité des expressions culturelles) im letzten Jahr wesentlich beigetragen hat.
Das Urheberrechtsbündnis wünscht den französischen Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Geist, nämlich dass Kultur, Wissen und Information nicht alleine Gegenstand von Handel und kommerzieller Verwertung sein dürfen, auch über das Parlament Einfluss auf die Ausgestaltung des französischen Urheberrechts haben wird. Das sollte dann auch positive Auswirkungen auf die anderen Länder in der EU haben. Die Ausgestaltung des Urheberrechts, der Umgang mit Wissen und Information, darf nicht alleine den Juristen und den kommerziellen Interessenvertretern überlassen bleiben. Das Aktionsbündnis verfolgt mit großem Interesse das hohe intellektuelle Niveau der öffentlichen Urheberrechtsdebatte in Frankreich und wünscht, auch im eigenen Interesse in Deutschland, den Argumenten, die Freizügigkeit, Teilen von Wissen, Fairness und Gerechtigkeit für die Informations- und Wissensgesellschaften für unverzichtbar ansehen, allen Erfolg.
Insgesamt bietet sich das Aktionsbündnis, zusammen mit anderen Institutionen in Deutschland, wie DINI, die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation, dauerhaft als Koalitionspartner mit den entsprechenden französischen Einrichtungen an, auch um alternative Ansätze, wie Open Access oder Creative Commons gemeinsam voranzutreiben.
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