TU fordert Freiheit für digitale Kopien

VerfasserInnen

Feuck, Jörg

Publikationsinformationen

MI-Nr. 28/2010, map
Erscheinungsdatum: 18. April 2011
Darmstadt
Informationsdienst Wissenschaft (idw)
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Teaser:

"Darmstadt, 18.4.2011. Seit 2008 dürfen deutsche Bibliotheken Bücher, die sie erworben haben, digitalisieren und ihren Nutzern digitale Kopien zugänglich machen – unabhängig davon, ob Verlage eigene digitale Zweitversionen ihrer Print-Texte kostenpflichtig vertreiben oder nicht. Inhalt und Umfang des § 52b UrhG, der dies regelt, sind jedoch zwischen Bibliotheken und Verlagen juristisch umstritten.
Zwei einstweilige Verfügungsverfahren und ein erstes erstinstanzliches Urteil in einem Musterverfahren zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag brachten bislang keine Klarheit. Im Gegenteil: Es liegen unterschiedliche Urteilsbegründungen vor – mit zum Teil deutlich differierenden Ansätzen."

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