Urheberrecht für Wissenschaftler
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"Im Rahmen der laufenden Urheberrechtsreform steht der kontrovers diskutierte Vorschlag einer Anbietungspflicht für an Hochschulen beschäftigte Urheber im Raum. Wissenschaftler sollen danach verpflichtet werden, ein im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit entstandenes Werk der Hochschule zur Veröffentlichung anzubieten. Im ersten Teil des Beitrags werden die insbesondere im Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG, bestehenden, erheblichen Bedenken gegen eine solche Anbietungspflicht ausgeleuchtet. Den Schwerpunkt des Beitrags bildet sodann der zweite Teil, in dem nach verfassungskonformen, alternativen urheberrechtlichen Regelungsansätzen für einen offeneren Zugang zu den Resultaten aus überwiegend öffentlich finanzierter Forschung und Lehre gesucht wird. Mit diesem Ziel werden verschiedene denkbare Instrumente wie eine neue Schrankenregelung (§ 52c UrhG de lege ferenda) durchgespielt. Der Beitrag mündet in einen konkreten urhebervertragsrechtlichen Vorschlag für einen neuen § 38 Abs. 1 Satz 3 UrhG, welcher dem Wissenschaftler das vertraglich nicht abdingbare Recht geben würde, seinen wissenschaftlichen (Zeitschriften-)Beitrag auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte nach Ablauf von grundsätzlich sechs Monaten seit Erstveröffentlichung
z.B. auf seiner Website öffentlich zugänglich zu machen (Stichwort: „Self-Archiving“)."
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