Urheberrechtliche Nutzungsrechte der Universität an Werken der bei ihr beschäftigten Wissenschaftler
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"Der Beitrag befasst sich mit der auch vor dem Hintergrund der Open-Access-Debatte aktuellen Frage des Erwerbs urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch Universitäten und andere Wissenschaftseinrichtungen an wissenschaftlichen Werken, die von bei ihnen beschäftigten Wissenschaftlern verfasst wurden. Er unterstreicht, dass der Hochschullehrer weder verfassungsrechtlich noch hochschulrechtlich zur Publikation verpflichtet ist. Wissenschaftliche Beiträge sind daher keine Pflichtwerke und fallen folglich nicht unter § 43 UrhG. Vielmehr muss sich die Universität um die rechtsgeschäftliche Einholung entsprechender Nutzungsrechte bemühen. Grundlage hierfür sind Publikationsvereinbarungen, die freilich wissenschaftsrechtlichen und urhebervertraglichen Schranken unterworfen sind. Der aus einem Vortrag hervorgegangene Beitrag soll eine Diskussion um Publikationsvereinbarungen als neuer urheberrechtlicher Vertragstyp einleiten."
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