Urheberrechtsschutz digitalisierter Werke im Internet
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"Mehr und mehr Nutzer entdecken, daß sich auf diesem Wege Daten, Informationen und Bilder weltweit verbreiten, abrufen, verändern und miteinander verknüpfen lassen und daß sich im Netz enthaltene multimediale Werke sehr gut bei der Aus- und Weiterbildung sowie bei Vorträgen und Präsentationen einsetzen lassen. Umgekehrt lebt das Internet aber davon, daß Content Provider sowie Privatpersonen Textdokumente, Musikdateien, Graphiken, Bilder, Videos, Softwareprogramme und andere Elemente, in denen sie teilweise eine erstaunliche Kreativität bewiesen haben, in das Netz einspeisen. Da es in elektronischen Kommunikationsnetzen und mittels Computern jedoch sehr leicht ist, die Schöpfungen anderer Personen zu kopieren, umzugestalten oder weiterzureichen, soll im folgenden untersucht werden, inwiefern die Autoren multimedialer und anderer Werke im Internet Urheberrechtsschutz durch das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) genießen."
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