Weitere Belastungen für Studierende absehbar

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 2. Juni 2006
2006
Konstanz
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung
11/06
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract


Volltext:

Pressemitteilung 11/06

vom 2. Juni 2006

Weitere Belastungen für Studierende absehbar

Auf Studierende werden nach der aktuell vorgesehenen Urheberrechtsnovellierung nach den Studiengebühren auch Informationskosten zukommen - zurück zu Gutenberg und hin zur Googlerisierung der Ausbildung

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat in einem Anschreiben an alle Studierendenvertretungen darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Urheberrechtsnovellierung die Studierenden von den bislang weitgehend gebührenfreien Leistungen der Bibliotheken abzuschneiden droht und ihnen den Zugang zur elektronischen Information ingesamt erschwert.

Die Dokumentlieferung, wie sie jetzt durch den mit öffentlichen Mitteln eingerichteten subito-Dienst organisiert ist, wird in elektronischer Form kaum noch möglich sein, weil der Gesetzgeber hier den kommerziellen (durchweg internationalen Verlagen) quasi ein Monopol einräumen will. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass für Studierende (aber auch für die Wissenschaftler) der Versand per Post oder Fax durchaus ausreichend sei. Dabei nennt sich das neue Urheberrecht ein Recht für die Informationsgesellschaft - offenbar eine Gutenberg-Welt - nicht eine Internet-Welt.

Brauchen die Studierenden z.B. für ihre Abschluss- oder Hausarbeiten Fachartikel in elektronischer Form, werden sie sich auf dem Markt der überwiegend global agierenden Informationswirtschaft versorgen müssen - zu Preisen, die um ein vielfach Höheres liegen als z.B. bei subito. Studierende werden sich also darauf einstellen müssen, dass neben den Studiengebühren demnächst auch erhebliche Informationskosten für sie anfallen werden - wenn sie sich das gefallen lassen. Wollen Studierende (wie auch die Wissenschaftler) elektronische Bestände der eigenen Bibliothek nutzen, dann können sie ihre Laptops und die lokalen Netze der Universität vergessen - der Gesetzgeber ist der Meinung, dass es ausreicht, wenn der Zugriff nur an eigens dafür einzurichtenden Arbeitsplätzen in der Bibliothek erfolgen soll. Und jüngst hat der Bundesrat, der die Wissenschaftsfeindlichkeit des Entwurfs der Bundesregierung ansonsten scharf kritisiert, sogar vorgeschlagen, dass nur so oft eine elektronische Datei gleichzeitig genutzt werden kann, wie die Bibliothek Exemplare vorrätig bzw. Lizenzrechte erworben hat.

Nicht mehr die Information soll zum Benutzer kommen, sondern der Benutzer soll sich physisch real zur Information bewegen. Dies ist schon in den Campus-Universitäten unzumutbar und macht die Nutzung in Hochschulen mit zum Teil sehr verteilten Gebäuden so gut wie unmöglich. Warum wurde in den letzten Jahren so viel in die Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen investiert, warum wird im Rahmen von eScience und eGrid von Vernetzung und Virtualisierung gesprochen und in diese Infrastrukturen stark investiert, wenn das Naheliegendste, nämlich der Zugriff auf die elektronische Information, die die Bibliothek oder eine andere zentrale Einrichtung erworben oder lizenziert hat, vom Arbeitsplatz aus nicht möglich sein soll?

Die Zukunft elektronischer Semesterapparate, forschungsgruppenbezogener elektronischer Wissensbanken und eLearning-Vorhaben ist ungewiss, da der bis jetzt das ermöglichende Paragraf des Urheberrechts (52a) nur bis Ende 2006 befristet ist.

Von einem ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht", wie es die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte, keine Rede. Das Aktionsbündnis warnt vor Pisa vergleichbaren Konsequenzen für das Niveau der akademischen Ausbildung, wenn Studierende fast gezwungen sein werden, sich auf die (bislang gebührenfreie) Informationsversorgung durch die Googles des Internet zu verlassen, obwohl die eigentliche Fachinformation dort nicht oder nur mit einiger Zeitverzögerung nachgewiesen wird. Die Gefahr der dadurch entstehenden Googlerisierung der Ausbildung wird durch die Urheberrechtsnovellierung gefördert.

Das Aktionsbündnis hat die Studierendenvertretungen aufgefordert, an ihren Hochschulen Informationsveranstaltungen zu organisieren und Proteste an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordnete zu senden. Obgleich Studierende sich bislang eher durch Einschränkungen bei der Privatkopien und durch Einschüchterungen bei der Nutzung von Tauschbörsen und P2P-Diensten bedroht fühlen, werden sie sehr bald auch die Folgen von Verknappungsstrategien bei der Informationsversorgung in ihren Hochschulen erleben, wie sie gemeinsam vom Gesetz, von der Wirtschaft und der Technik über Digital Rights Management befördert werden – wenn sie es sich denn gefallen lassen wollen.