Wissenschaft off-line — erste negative Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle
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Pressemitteilung 1/08
vom 28. Februar 2008
Wissenschaft off-line — erste negative Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle
Seit Januar 2008 ist das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Eigentlich sollte das Gesetz die Rechte der Urheber und damit auch die Rechte der wissenschaftlichen Autoren in der Informationsgesellschaft stärken. Genauer betrachtet, füllt das novellierte Urheberrecht aber vor allem die Kassen der Verlage, schränkt die Informationsversorgung für Wissenschaft und Bildung deutlich ein, macht sie umständlicher und deutlich teurer.
Stopp aller elektronischen Lieferungen bei Subito
Am Beispiel des Dokumentlieferdienstes Subito, einem Zusammenschluss mehrerer deutscher, schweizerischer und österreichischer Bibliotheken, der Endkunden direkt mit Kopien aus Büchern und Zeitschriften beliefert, zeigt sich, dass der Service deutliche Einschnitte erfährt.
Konnten im Jahre 2007 noch ca. 1,5 Mio Bestellungen vornehmlich über den elektronischen Lieferweg an Wissenschaftler und Studenten verschickt werden, so wurde mit dem Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtes zum 1.1.2008 die elektronische Versendung komplett eingestellt und auf Post- und Faxversand beschränkt.
Das Urheberrechtsgesetz räumt zwar grundsätzlich eine elektronische Belieferung ein, knüpft diese aber an die Bedingung, dass nur dann ein elektronisches PDF-Dokument versendet werden darf, wenn der Verlag kein eigenes, offensichtliches elektronisches Angebot zu angemessenen Preisen bereit hält. Ansonsten erlaubt es nur noch den Post- und Faxversand.
Fest steht, dass es für Teile der von den Subito-Bibliotheken angebotenen Dokumente elektronische Verlagsangebote gibt.
Da Subito bereits in der Vergangenheit von den Verlagen verklagt worden ist (Klage vor dem Bundesgerichtshof) und das novellierte Urheberrechtsgesetz die Position der Verlage einseitig stärkt, hat Subito zunächst einmal die elektronische Lieferung eingestellt und faktisch damit sich selbst und die Kunden ausgebremst!
Knebelverträge der Verlage
Um weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, schließt Subito zurzeit Verträge mit den deutschen Verlagen, damit eine elektronische Versendung wieder aufgenommen werden kann.
Die eindeutig bessere Verhandlungsposition haben dabei die Verleger, da ihnen das Urheberrecht große Handlungsspielräume eröffnet. Das Ergebnis sind Knebelverträge mit großen Nachteilen für die Wissenschaft:
- Die Verlage verlangen für über Subito gelieferte elektronische Dokumente gesonderte Lizenzgebühren. Die Preise steigen mit jedem Jahr.
- Restriktive Regelungen sehen vor, dass jede Lieferbibliothek ab Juli 2009 innerhalb von 12 Monaten höchstens 10 Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift versenden darf. Weitere Lieferungen sind möglich, wenn man bereit ist, eine höhere Lizenzgebühr zu zahlen.
- Außerdem wird Subito verpflichtet, allumfassende Nutzungsstatistiken einschließlich personenbezogener Daten an die Verlage zu liefern, damit diese zur Optimierung ihrer Verlagsstrategien verwenden werden können.
- Digitale Kopien werden zudem mit einer DRM-Sperre versehen: die Dokumentdatei kann nur wenige Male aufgerufen werden, bevor die Sperre jede weitere Nutzung blockiert.
Informationsversorgung wird erheblich teurer
- Die Preise, die Wissenschaftler für die Beschaffung von wichtigen Dokumenten zahlen müssen, wenn sie auf eine schnelle und verlässliche elektronische Lieferung durch Subito setzen, verdoppeln sich, ohne dass sie einen Mehrwert erhalten.
- Die Arbeitsbelastung durch den Dokumentlieferdienst bleibt den Bibliotheken.
- Das zusätzliche Geld wandert ausschließlich zu den Verlagen.
- Die Autoren gehen leer aus, da die VG-Wort von den Verlagen nicht an den Subito-Einnahmen beteiligt wird.
Die öffentliche Hand wird dreimal zur Kasse gebeten
Alles in allem bezahlt die öffentliche Hand für die wissenschaftliche Informationsversorgung dreifach:
- Sie finanziert über die Bibliotheken den Ankauf von Zeitschriften und Büchern;
- Sie finanziert mit Steuergeldern die Arbeit der Wissenschaftler und oft über Druckkostenzuschüsse auch die wissenschaftlichen Publikationen;
- Sie finanziert die Mehrkosten für die Dokumentlieferung.
Hat das der Gesetzgeber gewollt?
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" plädiert für die erneute Novellierung des Urheberrechts. Ein sogenannter 3. Korb ist unumgänglich.
Die Interessen von Wissenschaftlern und Studierenden müssen nachdrücklich berücksichtigt werden und machen eindeutige Schrankenregelungen des Gesetzes notwendig.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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