Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg)

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bundesgerichtshof
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Mitteilung der Pressestelle
Titelzusatz: 
Nr. 165/2011
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
19. Oktober 2011
Erschienen in: 
juris.bundesgerichtshof.de

Pressemitteilung des BGH, veröffentlicht bei juris.bundesgerichtshof.de:

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz
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