§ 10 UrhG (DE)

Vorschlag für ein Urhebervertragsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Nordemann, Wilhelm
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1991
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
1
Seiten von-bis: 
1-10
Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 94 Schutz des Filmherstellers [01.09.2008]

(1)Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 87b Rechte des Datenbankherstellers [01.09.2008]

(1) Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

UrhG § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung [01.07.1990]

(1) Wer

 1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990

UrhG § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung [01.01.1975 - 30.06.1990]

Wer

1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,

2. auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1975
Gültig bis: 
30.06.1990

UrhG § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung [01.01.1966 - 31.12.1974]

Wer vorsätzlich

1. auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
31.12.1974

UrhG § 85 Verwertungsrechte [01.09.2008]

(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 74 Anerkennung als ausübender Künstler [01.09.2008]

(1) Der ausübende Künstler hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
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