§ 101 UrhG (DE)

Der Auskunftsanspruch gegen Access-Provider nach § 101 UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Stein, Ingmar
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Hamburg
Verlag: 
Dr. Kovac Verlag
Erschienen in: 
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Band/Heft/Nummer: 
95
Umfang: 
416 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8300-6559-3

Zugl.: Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Diss., 2012

Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs gegen Zugangsanbieter

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Wick, Gottlieb Rafael
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
eine Untersuchung des § 101 UrhG unter besonderer Berücksichtigung der Filesharing-Systeme
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2010
Erscheinungsort: 
Bonn
Verlag: 
TGRAMEDIA
Erschienen in: 
Schriftenreihe Medien, Internet und Recht
Umfang: 
153 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-941192-02-7

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Bezüge
Internet-Referenz

Aus der Literatur: Gottlieb Rafael Wick (2010): Auskunftsanspruch gegen Zugangsanbieter

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hartmann, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Rezension
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
12. April 2011
Erschienen in: 
IUWIS

Rezension zu:

Gottlieb Rafael Wick (2010): Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs gegen Zugangsanbieter. Bonn: TGRAMEDIA, ISBN 978-3-941192-02-7

Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

UrhG § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung [01.09.2008]

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

UrhG § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen [01.09.2008]

(1) Der Verletzte kann den Verletzer bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung in den Fällen des § 97 Abs. 2 auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen in Anspruch nehmen, die sich in der Verfügungsgewalt des Verletzers befinden und die für die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs erforderlich sind, wenn ohne die Vorlage die Erfüllung des Schadensersatzanspruchs fraglich ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008

Der Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG und seine Durchsetzung Zivilrechtsanwendung ohne Methode und jenseits der Drittwirkung der Grundrechte?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ladeur, Karl-Heinz
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2010
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
30
Seiten von-bis: 
1606-1609
Internet-Referenz

IP-Adresse von Tauschbörsen darf mit Hash-Wert ausgeforscht werden

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2010 - 5 W 126/10

IP-Adressen von Tauschbörsennutzern dürfen nach Auffassung eines Schweizerischen Bundesgerichts nicht mit dem Verfahren der Logistep AG ermittelt werden. Was in der Schweiz aus Datenschutzgründen rechtswidrig ist, hält das Oberlandesgericht Hamburg in dem Beschluss für nicht beanstandenswert.

 

Das OLG Hamburg beschreibt die umstrittene Methode des Ermittllungsunternehmens Logistep folgendermaßen: Weiterlesen

Zur Identifizierung von Anschlussinhabern bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Das Landgericht Köln informiert BürgerInnen unter http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php über die gerichtliche Verfahrensroutine insbesondere bei illegalem Filesharing. 

Siehe dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 (Beschluss im Volltext unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/6_W_82_10beschluss2010100...)

 

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im Lichte des Urheberrechts

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) sind die gesetzlichen Bestimmungen zur so genannten Vorratsdatenspeicherung nichtig. Die Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden. Unter den Vorratsdaten war es bislang vor allem die IP-Adresse, welche oftmals überhaupt erst eine Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts im Internet ermöglichte. Weiterlesen

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