§ 20 UrhG (DE)

Ist der Lauf eines Computerprogrammes eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG trotz § 20 UrhG?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Holländer, Günther
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1991
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
6
Seiten von-bis: 
421-422
Bezüge
Internet-Referenz

Lizenzierungsstrukturen bei der nationalen und multiterritorialen Online-Verwertung von Musikwerken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Fischer, Nadine
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2011
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
Band/Heft/Nummer: 
43
Umfang: 
575 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-6530-3

Klappentext:

"Die legale Online-Verwertung von Musik wird durch eine höchst komplexe Rechteerwerbssituation, speziell fragmentierte Rechte, stark behindert. Das Werk untersucht die Hintergründe, ordnet Nutzungen von Musik im "Internet" urheberrechtlich ein und zeigt Lösungen für die individuelle und kollektive Rechtewahrnehmung auf nationaler und europäischer Ebene auf."

Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2010

Bezüge
Internet-Referenz

DISKUSSIONSENTWURF eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bundesministerium der Justiz - Dienststelle Berlin
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Drucksache/Protokoll
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
7. Juli 1998
Verlag: 
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Internet-Referenz

Grundsatzpapier des Bundesverbands Digitale Wirtschaft zu aktuellen netzpolitischen Fragen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Institut für Urheber- und Medienrecht
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
30. Juni 2011
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Institut für Urheber- und Medienrecht

Teaser:

"Verbraucherinteressen im Urheberrecht stärker berücksichtigen - Technologieneutralität und Entbürokratisierung"

Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

Vom Broadcast zum Podcast

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Poll, Günter
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Urheberrechtliche Einordnung neuer Internetgeschäftsmodelle
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in: 
Multimedia und Recht Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR)
Band/Heft/Nummer: 
4
Bezüge
Internet-Referenz

UrhWG § 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung [01.01.1966]

(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966

UrhG § 131 Vertonte Sprachwerke [01.01.1966]

Vertonte Sprachwerke, die nach § 20 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 (Reichsgesetzbl. S. 227) in der Fassung des Gesetzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 48 Öffentliche Reden [13.09.2003]

(1) Zulässig ist
1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.01.2008 - 31.08.2008]

(1) Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten. Das gleiche gilt für nicht erschienene Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niemals geschützt waren, deren Urheber aber schon länger als siebzig Jahre tot ist. Die §§ 5, 15 bis 24, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden.

(2) Das Recht ist übertragbar. Weiterlesen

Gesetzesbezug (Node): 
Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Gültig bis: 
31.08.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 71 Nachgelassene Werke [01.07.2002 - 31.12.2007]

(1) Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten. Das gleiche gilt für nicht erschienene Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niemals geschützt waren, deren Urheber aber schon länger als siebzig Jahre tot ist. Die §§ 5, 15 bis 24, 26, 27, 45 bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden.

(2) Das Recht ist übertragbar. Weiterlesen

Gesetzesbezug (Node): 
Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Gültig bis: 
31.12.2007
Fassung von Paragraph: 
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