§ 52a UrhG

Kurz vor dem GAU eines rechtsfreien Raums? Die Koalition rettet den E-Learning-Paragraphen 52a erst in letzter Minute

Heftige Kritik hagelte es heute auf die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag. Anlass war § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die Rechtsgrundlage für E-Learning und elektronische Forscherplattformen bildet und gem. § 137k UrhG am 31.12.2012 ersatzlos ausläuft. Schon im Wintersemester 2010/2011 wurden 1,1 Millionen Werke in der deutschen Hochschullehre auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmung genutzt, weitere 250.000 Wissenschaftsmaterialien im Forschungsbereich. Weiterlesen

§ 52a UrhG wird wohl verlängert, aber vermutlich nicht entfristet

Auf einer Podiumsdiskussion zum Abschluss einer Veranstaltung des dbv zum Thema Urheberrecht am 25.10.2012 in Berlin haben Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien deutlich gemacht, dass es einen Fahrplan gibt, durch den bis zur Billigung im Bundesrat das Auslaufen von § 52a verhindert werden kann. Weiterlesen

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?

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