"Der Intranet-Paragraf im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Paragraf 52a, sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Gesetzes um weitere zwei Jahre vorsieht. Die SPD tritt für eine dauerhafte Entfristung ein."
"Der Paragraf 52a des Urheberrechts soll um zwei weitere Jahre verlängert werden. Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, spricht in einem Interview im aktuellen "Börsenblatt", das wir hier wiedergeben, von einem politischen Skandal."
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Volltext:
Pressemitteilung 5/08
vom 18. November 2008
§ 52a Urheberrechtsgesetz wurde vom Bundestag um weitere 4 Jahre verlängert — besser als nichts, aber doch unzureichend für das deutsche Wissenschafts- und BildungssystemWeiterlesen