Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
Volltext:
Die Koalition hat gestern beschlossen, die Wissenschafts- und Bildungsschranke § 52a UrhG um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies verhindert zwar die für Bildung und Wissenschaft befürchteten Schreckensszenarien eines Rückfalls in die informationstechnische Steinzeit, aber es behindert weiterhin jede nachhaltige Investition in Online-Medien für Lehre, Bildung und Forschung. Weiterlesen
"Der Intranet-Paragraf im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Paragraf 52a, sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Gesetzes um weitere zwei Jahre vorsieht. Die SPD tritt für eine dauerhafte Entfristung ein."
"Der Paragraf 52a des Urheberrechts soll um zwei weitere Jahre verlängert werden. Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, spricht in einem Interview im aktuellen "Börsenblatt", das wir hier wiedergeben, von einem politischen Skandal."
"Wissenschaft braucht ein anderes Urheberrecht, um Großverlage in die Schranken zu weisen. Die Balance zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Nutzern ist gestört."