Ein Gastbeitrag von Armin Talke
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.9.2011 (Az. 17 O 671/10) schafft Orientierungsmarken, aber keine Klarheit.
Die Entscheidung lautet sinngemäß so:
Die Universität darf den für ein Studienmodul angemeldeten Studierendenbis zu 48 Seiten (ca. 10 %) des Werkes „Meilensteine der Psychologie“ ohne Zustimmung des Verlags über die Lernplattform zugänglich machen. Bis zu diesem Umfang darf die Universität den Studierenden auch die Möglichkeit des Ausdruckes gewähren. Weiterlesen