"Die zentrale Frage beim Leistungsschutz, wann ein Schnipsel zu lang ist für eine kostenfreie Verwertung, wird die Rechtsprechung klären. Niemand muss sich fürchten."
"Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden."
"Die umstrittene Spionagesoftware für deutsche Bildungseinrichtungen wird vorerst nicht verwendet werden. Der sogenannte „Schultrojaner“ sollte auf mindestens einem Prozent aller Schulrechner installiert werden, um Urheberrechtsverletzungen betreffend Lehrmaterialien festzustellen. In einer Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz räumte man nun zumindest das Aussetzen des Projektes ein."