§ 70 UrhG (DE)

Strafantrag gegen Kafka-Kopierer

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Güntner, Joachim
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
7. April 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Zürich
Erschienen in: 
Neue Zürcher Zeitung / nzz.ch

Teaser:

"Auch auf Werken gemeinfreier Autoren kann noch ein Copyright liegen"

Internet-Referenz

Die Privilegierung von Musikverlegern durch Sonderregelungen für Musiknoten im Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Mayser, Andreas
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
eine Analyse unter Berücksichtigung des Dreistufentests
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
14. November 2011
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA : Archiv für Urheber- und Medienrecht
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
264
Umfang: 
171 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-6626-3

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Bezüge
Internet-Referenz

Das Leistungsschutzrecht am nachgelassenen Werk

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Waitz, Anton
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2008
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA : Archiv für Urheber- und Medienrecht
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
252
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-3819-2

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Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 137b Bestimmte Ausgaben [01.07.1990]

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Dauer des Schutzes nach den §§ 70 und 71 sind auch auf wissenschaftliche Ausgaben und Ausgaben nachgelassener Werke anzuwenden, deren Schutzfrist am 1. Juli 1990 nach dem bis dahin geltenden Recht noch nicht abgelaufen ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Fassung von Paragraph: 

Urheberrechtliche Klauseln in Tarifverträgen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Steinberg, Katrin
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1998
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA)
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
160
Umfang: 
181 Seiten
Auflage: 
1. Aufl.
ISBN/ISSN: 
3789056545

Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1998

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder [01.01.1966]

Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966

UrhG § 118 Entsprechende Anwendung [01.01.1966]

Die §§ 113 bis 117 sind sinngemäß anzuwenden

1. auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und seinen Rechtsnachfolger,
2. auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Lichtbildner (§ 72) und seinen Rechtsnachfolger

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte [01.01.1966 - 31.12.1974]

Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen vorsätzlich ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
31.12.1974

UrhG § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte [01.01.1975 - 30.06.1990]

Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1975
Gültig bis: 
30.06.1990

UrhG § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte [01.07.1990 - 29.06.1995]

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Gültig bis: 
29.06.1995
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