Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zwar geht es um die Haftung des Anschlussinhabers (hier der Polizeibeamte) für Urheberrechtsverletzungen, interessanter ist jedoch die grundsätzliche Frage, inwieweit der Rechtsweg abgeschnitten werden darf. Weiterlesen