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Urheberrechte an User-generated Content

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Reinemann, Susanne; Remmertz, Frank
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. März 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Seiten von-bis: 
216-227
ISBN/ISSN: 
0177-6762
Bezüge
Internet-Referenz

OLG Düsseldorf I-20 U 42/11- Einbetten fremder Werke (Embedded Content)

jurMeta
Dokumententyp: 
Rechtsprechung
Gericht: 
Oberlandesgericht Düsseldorf
Erscheinungsdatum: 
8. November 2011
Aktenzeichen: 
I-20 U 42/11
Erscheinungstyp: 
Urteil
Rechtsgebiete: 
Urheberrecht
Bezüge

Ein Klick - zack, Hunderte Euro weg

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Reßmann, Ole
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Pinterest, Facebook und Co.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
7. Februar 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
SPIEGEL / www.spiegel.de

Teaser:

"Das deutsche Urheberrecht verträgt sich nicht mit dem Internet - und dabei geht es nicht um illegale Raubkopien: Schon ein Link auf Facebook oder ein Bild bei Pinterest zu posten kann schnell richtig teuer werden. Das muss sich endlich ändern."

Internet-Referenz

Social Sharing mit einem tradierten Urheberrecht vereinen? Die Technik ist gefragt!

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Vielmeier, Jürgen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
24. Januar 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
Basic Thinking Blog / www.basicthinking.de
Internet-Referenz

Pinterest und die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schwenke, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
6. Februar 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
t3n / www.t3n.de

Teaser:

"Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus."

Internet-Referenz
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