Framing

Framing mit Hinweis auf Herkunft zulässig

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012 - 6 U 206/11 (rkr.)

Mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass die geframten Inhalte von einem Dritten stammen, ist die Einbindung fremder Inhalte mittels Framing zulässig. Es handelt sich dann nicht um einen Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

Urheberrechte an User-generated Content

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Reinemann, Susanne; Remmertz, Frank
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. März 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Seiten von-bis: 
216-227
ISBN/ISSN: 
0177-6762
Bezüge
Internet-Referenz
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