"Bereits im Januar 2011 ist ein Vertrag zwischen den 16 deutschen Bundesländern und den Schulbuch-Verlagen in Kraft getreten, der seine gesamte Sprengkraft erst jetzt entfaltet: Was eigentlich nur die einwandfreie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien im Unterricht regeln soll, entpuppt sich als rechtliche Grundlage für das Ausspionieren von Schulcomputern." Weiterlesen