Vortrag von Gabriele Beger, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Abstract:
"Die Geltung des im Jahr 2003 eingeführten § 52a UrhG ist bis zum 31.12.2012 befristet. Soweit der Bundestag im Zuge einer Gesetzesänderung keine Entfristung oder eine erneute Fristverlängerung beschließt, fällt die gesetzliche Grundlage beginnend mit dem Jahr 2013 für so genannte elektronische Semester- und wissenschaftliche Forschungsapperate ersatzlos weg. Danach müssten für alle urheberrechtlich geschützten Materialien in elektronischen Lern- und Lehrplattformen Lizenzen bei den jeweiligen Rechtsinhabern erworben werden. Noch aber ist es nicht soweit. Keine andere gesetzliche Ausnahme war jemals so streitgegenständlich, wie der § 52a UrhG. Wie ist die Sach- und Rechtslage und was wird für eine Fortgeltung getan? "