§ 95b UrhG (DE)
Gesetzestext § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
Frage 25: Freier Zugang zu Forschungsergebnissen
Erfasst von iuwis-Redaktion am 25. Juli 2011 - 15:02
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- § 95b UrhG (DE)
Ergibt sich der freie Zugang zu Forschungsergebnissen nicht durch die Bereitstellung von Büchern und Zeitschriften in öffentlichen Bibliotheken?
Nein, da die Kosten für die Erwerbung von Zeitschriften und Monographien so stark angestiegen sind, dass keine Bibliothek in der Lage ist, die von den Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen benötigte Literatur sämtlich vor Ort bereitzustellen. Weiterlesen
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