§ 88 UrhG (DE)

Das Verbotsrecht des Lizenznehmers im Urhebervertragsrecht : Grundlagen, Inhalt, Einräumung und Reichweite

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hahn, Richard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2007
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA : Archiv für Urheber- und Medienrecht
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
246
Umfang: 
162 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-3004-2

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Bezüge
Internet-Referenz

Vorschlag für ein Urhebervertragsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Nordemann, Wilhelm
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1991
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
1
Seiten von-bis: 
1-10
Bezüge
Internet-Referenz

Rechtsvergleichende Bemerkungen zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Reimer, Dietrich
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1977
Erschienen in: 
GRUR International
Band/Heft/Nummer: 
3
Seiten von-bis: 
85-93

Dietrich Reimer fasst die Diskussionen des Symposiums "Vertragsfreiheit im Urheberrecht" der Association Littéraire et Artistique Internationale und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht am 1. und 2. Oktober 1975 in Berlin zusammen.

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 95 Laufbilder [01.07.2002]

Die §§ 88, 89 Abs. 4, 90, 93 und 94 sind auf Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen, die nicht als Filmwerke geschützt sind, entsprechend anzuwenden.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 95 [01.01.1966 - 30.06.2002]

Die §§ 88, 90, 91, 93 und 94 sind auf Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen, die nicht als Filmwerke geschützt sind, entsprechend anzuwenden.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.2002
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

UrhG § 90 Einschränkung der Rechte [01.07.2002]

Die Bestimmungen über die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34) und über die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (§ 35) sowie über das Rückrufrecht wegen Nichtausübung (§ 41) und wegen gewandelter Überzeugung (§ 42) gelten nicht für die in § 88 Abs. 1 und § 89 Abs. 1 bezeichneten Rechte. Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur Verfilmung keine Anwendung.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 90 Einschränkung der Rechte [01.01.1966 - 01.07.2002]

Die Bestimmungen über das Erfordernis der Zustimmung des Urhebers zur Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34) und zur Einräumung einfacher Nutzungsrechte (§ 35) sowie über das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41) und wegen gewandelter Überzeugung (§ 42) gelten nicht für die in § 88 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 und § 89 Abs. 1 bezeichneten Rechte. Dem Urheber des Filmwerkes (§ 89) stehen Ansprüche aus § 36 nicht zu.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 88 Recht zur Verfilmung [01.01.2008]

(1) Gestattet der Urheber einem anderen, sein Werk zu verfilmen, so liegt darin im Zweifel die Einräumung des ausschließlichen Rechts, das Werk unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 bis 4 findet keine Anwendung. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 88 Recht zur Verfilmung [01.07.2002 - 01.01.2008]

(1) Gestattet der Urheber einem anderen, sein Werk zu verfilmen, so liegt darin im Zweifel die Einräumung des ausschließlichen Rechts, das Werk unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Gültig bis: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 
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