Opt-in als Lösung für vergriffene Werke? Ilja Braun auf irights.info über einen möglichen Ausweg aus einer aktuellen Problemlage.

Mitte Oktober bat der Deutsche Literaturkonferenz e.V.  in einer Pressemitteilung (PDF) „die Bundesregierung, ein Gesetz-gebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen" oder, falls dies nicht im Rahmen des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform geschehen kann, „das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abzukoppeln und vorzuziehen."

Möglicherweise ist das gar nicht notwendig. Jedenfalls wenn man die Position teilt, die Ilja Braun heute auf irights.info vertritt. In einer Positionierung unter dem Titel Raus aus den Regalen argumentiert dieser, dass es wenigstens für die vergriffenen Werke keinen wirklich großen Regelungsbedarf gibt, da man bei diesen die Urheber als Rechteinhaber leicht zum Zwecke eine Lizenzierung für digitale Nachveröffentlichungen finden kann. Der Wirbel um die vergriffenen Werke ist seiner Meinung nach vor allem ein Lobbyismus-Phänomen:

„Auch wenn die tatsächliche Lizenzierung letztlich noch unter einem Genehmigungsvorbehalt steht, ist das ein eher hemdsärmeliges Verfahren. Es gibt aber einen Grund, weshalb die Verlage erreichen möchten, dass die Politik vergriffene und verwaiste Werke in einen Topf wirft und die Verwertungsgesellschaften mit der Verwaltung beauftragt. Nur so können sie sicherstellen, dass sie ihren Einfluss behalten. Denn weder an verwaisten noch an vergriffenen Werken halten sie in nennenswertem Umfang Rechte.

In der Regel übertragen Autoren diese Rechte nämlich nur zeitlich begrenzt, und ohnehin können sie sie zurückrufen, wenn der Verlag sie über eine längere Zeit hinweg nicht nutzt. Die logische Folge: Verlage dürften eigentlich, was die Onlinezugänglichmachung verwaister und vergriffener Werke angeht, gar nicht mitreden."

Die Lösung läge für ihn in einer Art Registry mit Opt-In-Verfahren:

 „Das würde natürlich voraussetzen, dass man zwischen verwaisten und vergriffenen Werken klar unterscheidet. Für verwaiste Werke könnte es dann eine gesetzliche Lösung geben, für vergriffene eine Lizenzlösung."

(bk)